Gewerbeimmobilien im Ausland

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Auslandsimmobilien
Globalisierung ist in der heutigen Wirtschaft ein wichtiges Thema. Warenströme werden durch die ganze Welt geschickt und Produktionsstätten im Ausland sind auch für Mittelständler heute längst gang und gäbe. Eine Gewerbeimmobilie im Ausland ist für Unternehmen aus mehreren Gründen interessant. Je nach Produktpalette lassen sich in einer Fabrik im Ausland beispielsweise manche Einzelteile deutlich günstiger fertigen, weil Material- oder Personalkosten niedriger sind als in der Heimat. Ein Auslandssitz reduziert nicht nur die Transportkosten, sondern macht das Unternehmen auch im jeweiligen Land bekannt. Eine Gewerbeimmobilie im Ausland zu erwerben, kann also für Mittelständler durchaus bares Geld bedeuten.
Neben den geringeren Transport-, Material- und Personalkosten, liegt der Vorteil einer Gewerbeimmobilie im Ausland für viele Firmen auch in einer Verbesserung ihres Images beziehungsweise der Ausweitung ihres Bekanntheitsgrads. Gerade für Unternehmen mit mehreren Produktionsstätten kann eine Gewerbeimmobilie im Ausland dazu beitragen, die steuerliche Last zu mindern, denn so können beispielsweise Gewinne und Verluste besser verteilt werden. Auch ein insgesamt niedrigerer Steuersatz im Ausland kann für ein Unternehmen durchaus von Vorteil sein und dazu beitragen, dass eine Gewerbeimmobilie im Ausland attraktiver wird.
Der Kauf einer Gewerbeimmobilie im Ausland bringt landesspezifische rechtliche Besonderheiten mit sich. Bei einem Vertragsabschluss muss noch genauer hingeschaut werden als in Deutschland, denn in vielen Ländern gibt es sehr spezielle Vorschriften, die beim Erwerb einer Gewerbeimmobilie im Ausland eine Rolle spielen. Beispielsweise gilt in Spanien ein unterschriebener Vorvertrag bereits als gültiger Kaufvertrag, von dem ein Rücktritt ausgeschlossen ist. Ohne einen ortskundigen Rechtsbeistand ist ein solcher Vertragsabschluss nahezu unmöglich zu bewältigen. In bestimmten Ländern ist es zudem nicht leicht, eine Gewerbeimmobilie zu erwerben, da es beim Immobilienerwerb Beschränkungen für Ausländer gibt. Hier ist der Kauf einer solchen Immobilie meist nur über einen Partner möglich, was die Immobilie dann wiederum deutlich verteuert oder den Vertragsabschluss entsprechend kompliziert macht.
Was den Kauf und Verkauf von Immobilien angeht, hat jedes Land seine eigenen Vorschriften. Diese gelten auch für den Erwerb von Gewerbeimmobilien im Ausland. Auch in Belgien sind Vorverträge mit dem Eigentümer der Immobilie rechtlich bindend. Die Maklercourtage wird darüber hinaus immer vom Käufer beglichen und macht rund 15 Prozent der Kaufsumme aus. In den USA wiederum empfiehlt es sich, in jedem Fall einen Rechtsanwalt einzuschalten, da die unzähligen rechtlichen Vorschriften bei einem Immobilienerwerb für Ausländer kaum zu durchschauen sind.

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