Das Bestellerprinzip gilt für Mietverhältnisse und seit dem 23. Dezember 2020 in abgewandelter Form für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie: Die Partei, die den Makler beauftragt, muss mindestens 50 Prozent der Courtage zahlen. Immonet fast zusammen, worauf Vermieter beim Bestellerprinzip achten müssen.