Seit dem 1. Juni 2015 zahlt derjenige den Makler, der ihn beauftragt. Danach darf der Makler vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung einer Mietwohnung kein Geld mehr fordern - außer der Mieter beauftragt den Makler. Immonet informiert Mieter, auf was Sie jetzt achten müssen.