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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER IMMOWELT HAMBURG GmbH FÜR GEWERBLICHE IMMOBILIENANBIETER

1. Allgemeines

1.1 Die immowelt Hamburg GmbH, Spaldingstraße 64, 20097 Hamburg (im Folgenden auch „immonet“ genannt) ermöglicht es gewerblichen Immobilienanbietern, Angebote aus dem Bereich Immobilien in eine Datenbank einzustellen. Interessenten erhalten über das Internet Zugriff auf diese Datenbank, um sodann mit dem Immobilienanbieter zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages in Kontakt zu treten. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen von der immowelt Hamburg GmbH im Rahmen der Schaltung von Immobilienangeboten der Immobilienanbieter im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Anmeldung und Registrierung, Kundenaccount

2.1 Die Nutzung der Leistungen der immowelt Hamburg GmbH setzt eine Registrierung voraus.

2.2 Im Falle der Anmeldung des Immobilienanbieters über die Internetseiten der immowelt Hamburg GmbH erfolgt die Registrierung durch Eingabe der erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Online-Formular. Die erfolgreiche Übermittlung der Daten wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. Die Registrierung ist abgeschlossen, wenn der Immobilienanbieter den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link aktiviert und seine Zugangsdaten erstmalig eingibt.

2.3 Im Falle der erfolgreichen Registrierung wird für den Immobilienanbieter ein Kundenaccount zur Verfügung gestellt, welcher über die auf den Internetseiten der immowelt Hamburg GmbH näher beschriebenen Funktionen verfügt.

3. Leistungen der immowelt Hamburg GmbH

3.1 Die Datenbank der immowelt Hamburg GmbH ist in der Regel 24 Stunden täglich und im Monatsmittel wenigstens zu 97% verfügbar. Davon nicht umfasst sind solche Zeiten, während derer die Nutzung der Datenbank aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist, ohne dass die immowelt Hamburg GmbH diese zu vertreten hat.

3.2 Die Pflichten der immowelt Hamburg GmbH umfassen nicht den Zugang des Immobilienanbieters in das Internet oder den Betrieb von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des öffentlichen Internets. Die immowelt Hamburg GmbH übernimmt daher keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit solcher Datennetze oder solcher Datenleitungen zu seinen Servern mit Ausnahme der Datenleitungen zwischen seinen Servern und dem jeweiligen Übergabepunkt in das öffentliche Internet. Die immowelt Hamburg GmbH übernimmt ebenso wenig die Verantwortung für Energieausfälle oder für Ausfälle von Netzen oder Servern, auf die die immowelt Hamburg GmbH keinen Einfluss hat.

4. Der Basiszugang und Profi-Pakete, Preise, Preisänderungen

4.1 Der Basiszugang ermöglicht es dem Immobilienanbieter gegen Zahlung einer Grundgebühr kostenpflichtige Einzelaufträge über die Publikation von Angeboten und weitere Leistungen zu erteilen.

4.2 Bucht der Immobilienanbieter hingegen ein Profi-Paket, so kann er gegen Zahlung einer Grundgebühr je nach gewähltem Tarif ein bestimmtes Kontingent von Angeboten schalten.

4.3 Die weiteren Einzelheiten sowie die jeweiligen Preise ergeben sich aus den Angaben und Preislisten auf den Internetseiten der immowelt Hamburg GmbH bzw. aus dem jeweiligen individuellen Vertragsangebot der immowelt Hamburg GmbH. Alle Preisangaben verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.4 Die immowelt Hamburg GmbH behält sich vor, den vertraglich vereinbarten Preis anzupassen. Die Preisanpassung kann auch innerhalb einer vertraglich vereinbarten Laufzeit erfolgen. Die immowelt Hamburg GmbH wird den Kunden über Preisänderungen rechtzeitig schriftlich benachrichtigen. Die Änderungsmitteilung wird dem Immobilienunternehmen 6 Wochen vor Inkrafttreten zugesandt. Die neuen Preise gelten als vereinbart, wenn das Immobilienunternehmen den Vertrag nicht mit Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Inkrafttreten der Preisanpassung kündigt.

5. Immobilienangebote einschließlich Verbraucherhinweisen

5.1 Der Immobilienanbieter ist berechtigt, Angebote aus dem Bereich Immobilien in die Datenbank der immowelt Hamburg GmbH gemäß den jeweiligen einzelvertraglichen Bestimmungen einzustellen, um diese Interessenten anzubieten. Hierzu muss sich der Immobilienanbieter über seinen selbst gewählten „Login Namen“ und sein „Passwort“ in den persönlichen Bereich „Mein immonet“ einwählen. Die Einwahl kann sowohl durch den Immobilienanbieter selbst als auch automatisch über eine mögliche durch die entsprechende Maklersoftware des Immobilienanbieters bereitgestellte Schnittstelle erfolgen. Die Möglichkeiten zur Gestaltung des Angebots der Immobilien richten sich nach den Vorgaben der immowelt Hamburg GmbH in der entsprechenden Online-Maske.

5.2 Die immowelt Hamburg GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, in der Darstellung der Immobilienangebote in der Datenbank der immowelt Hamburg GmbH eigene Anzeigen sowie Anzeigen Dritter zu schalten, sofern diese als Anzeigen gekennzeichnet sind.

5.3 Die immowelt Hamburg GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Angebote auch auf Partnerseiten der immowelt Hamburg GmbH sowie über andere Medien, insbesondere Zeitungen, Teletext und Mobile Services zugänglich zu machen.

5.4 Die immowelt Hamburg GmbH stellt lediglich den technischen Dienst zur Präsentation der Angebote zur Verfügung. Der Immobilienanbieter ist für die von ihm übermittelten Daten und damit verbundenen rechtlichen Willenserklärungen selbst verantwortlich. Die immowelt Hamburg GmbH übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der von dem Immobilienanbieter zur Verfügung gestellten Informationen, die Erfüllung von Verträgen zwischen dem Immobilienanbieter und dem Interessenten sowie die Leistungsfähigkeit oder Bonität der Interessenten bzw. Immobilienanbieter.

5.5 Der Immobilienanbieter ist dafür verantwortlich, die nach dem Verbraucherschutzrecht erforderlichen Informationen zu erteilen. Die Erteilung dieser Informationen fällt nicht in den Pflichtenbereich der immowelt Hamburg GmbH.

5.6  Unbeschadet Ziffer 5.5 ermächtigt der Immobilienanbieter der immowelt Hamburg GmbH, Interessenten im Namen des Immobilienanbieters eine Widerrufsbelehrung nach dem gesetzlichen Muster in Bezug auf den Abschluss eines Maklervertrages mit dem Immobilienanbieter zu erteilen.

5.7 Der Immobilienanbieter stellt der immowelt Hamburg GmbH die zur Erteilung einer Widerrufsbelehrung erforderlichen sämtlichen Kontaktdaten einschließlich, soweit verfügbar, E-Mail Adresse, Faxnummer und Telefonnummer durch die vollständige Ausfüllung der Felder in der Eingabemaske unter „Meine Daten“ zur Verfügung.

6. Zahlung

6.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der immowelt Hamburg GmbH sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

6.2 Zudem bietet die immowelt Hamburg GmbH die Zahlung per Lastschriftverfahren an. Der Immobilienanbieter hat die erforderlichen Daten beim Vertragsschluss anzugeben. Durch Angabe der Bankverbindung ermächtigt der Immobilienanbieter die immowelt Hamburg GmbH zur Einziehung der fälligen Entgelte. Gebühren für durch den Immobilienanbieter zu vertretende Rücklastschriften hat der Immobilienanbieter zu tragen. Wurde zur Begleichung der Rechnung das Lastschriftverfahren vereinbart, so ist die immowelt Hamburg GmbH dazu verpflichtet, dem Auftraggeber Betrag und Belastungsdatum im Vorfeld mitzuteilen. Die Vorinformation (Pre-Notification) erfolgt spätestens 1 Werktag vor Kontobelastung.

6.3 Die immowelt Hamburg GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Immobilienanbieters Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Immobilienanbieter über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die immowelt Hamburg GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

6.4 Eine Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn die immowelt Hamburg GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks ist die Zahlung erst erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

6.5 Wenn der immowelt Hamburg GmbH Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Immobilienanbieters in Frage stellen (z.B. Zahlungseinstellung, Scheckrückgabe), ist die immowelt Hamburg GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn die immowelt Hamburg GmbH Schecks angenommen hat. Die immowelt Hamburg GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

6.6 Bei Zahlungsverzug ist der Immobilienanbieter verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an die immowelt Hamburg GmbH zu bezahlen, es sei denn, dass die immowelt Hamburg GmbH einen höheren Schaden nachweisen kann.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

7.1 Der Immobilienanbieter ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Der Immobilienanbieter ist jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1

  1. zur Aufrechnung auch dann berechtigt, wenn er mit einem Anspruch gegen eine Forderung von der immowelt Hamburg GmbH aufrechnen will, welche zu dem Anspruch des Immobilienanbieters in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht (z.B. Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder Verzuges gegen den Anspruch auf Zahlung der geschuldeten Vergütung),
  2. zur Zurückbehaltung auch dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.

7.2 Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Immobilienanbieter Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der immowelt Hamburg GmbH an Dritte abtreten.

8. Tarifwechsel

8.1 Der Immobilienanbieter hat die Möglichkeit, während der Vertragslaufzeit von dem Basiszugang zu einem Profi-Paket zu wechseln sowie innerhalb des Profi-Pakets einen Tarifwechsel vorzunehmen. Ein Anspruch des Immobilienanbieters auf Durchführung eines Tarifwechsels besteht jedoch nicht.

8.2 Der Tarifwechsel wird rückwirkend zum Beginn des laufenden Kalendermonats wirksam. Für das neu gewählte Produkt gelten die zum Zeitpunkt des Tarifwechsels aktuellen AGB und Leistungsbeschreibungen. Vor dem Tarifwechsel ausgesprochene, noch nicht vollzogene Kündigungen des Immobilienanbieters werden wirkungslos. Ein Upgrade des gebuchten Paketes kann monatlich, ein Downgrade alle drei Monate vorgenommen werden. Im Falle eines Paketwechsels verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.

9. Nebenpflichten des Immobilienanbieters

9.1 Der Immobilienanbieter hat

  1. bei erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
  2. es zu unterlassen, sich ein zweites Mal zu registrieren, 
  3. bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese unverzüglich der immowelt Hamburg GmbH mitzuteilen,
  4. sicherzustellen, dass der Benutzername sowie das dazugehörige Passwort keinem Dritten zugänglich gemacht werden,
  5. jede Nutzung der Leistungen der immowelt Hamburg GmbH unter dem eigenen Account durch Dritte zu unterbinden,
  6. jede Vermarktung oder Nutzung der Leistungen der immowelt Hamburg GmbH im Rahmen eines Reseller-Angebots ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der immowelt Hamburg GmbH zu unterlassen,
  7. die Nutzung automatischer Voreinstellungsfunktionen für das Passwort zu unterlassen bzw. nur auf dem eigenen, nur dem Immobilienanbieter zugänglichen Computer zuzulassen,
  8. der immowelt Hamburg GmbH unverzüglich mitzuteilen, wenn eine missbräuchliche Benutzung des Passworts bzw. des Accounts vorliegt oder Anhaltspunkte für eine bevorstehende missbräuchliche Nutzung bestehen.

9.2 Der Immobilienanbieter darf nur Objekte in die Datenbank einstellen, die er entweder selbst vermarktet oder für die er einen Vermarktungsauftrag (d.h. Maklervertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag oder ein Äquivalent hierzu) besitzt. Eine Vermarktung durch den Immobilienanbieter selbst bzw. ein Vermarktungsauftrag in diesem Sinne liegt insbesondere nicht vor, wenn der Immobilienanbieter Dritten im Rahmen eines Reseller-Angebots Inserate in der Datenbank oder sonstige Leistungen der immowelt Hamburg GmbH anbietet oder bereit stellt. Das Einstellen von Angeboten Dritter ist ausdrücklich untersagt. Gleiches gilt für Suchergebnislisten, welche Objekte enthalten, die von Dritten vermarktet werden.

9.3 Der Immobilienanbieter hat wahrheitsgemäße Angaben über die Immobilien zu machen. Für jede Objektart sind die Mindestinformationen wie Lage, Größe und Preis des Objekts und insbesondere die Informationen gemäß § 6 Abs. 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes anzugeben. Für Verkaufsimmobilien sollte zusätzlich mindestens ein repräsentatives Foto der Immobilie sowie ein Grundriss zur Verfügung gestellt werden. Hierbei verpflichtet sich der Immobilienanbieter, bei der Objektdarstellung ausschließlich objektbezogene Bilder und Grafiken einzustellen. Bei Fotos und Grundrissen ist insbesondere die Einstellung von Firmenlogos, HTML-Tags, Java-Script Anwendungen, Internetadressen u. ä. nicht gestattet.

9.4 Sollte die Immobilie verkauft bzw. vermietet worden sein, hat der Immobilienanbieter das betreffende Objekt innerhalb von fünf Tagen in der Datenbank zu deaktivieren.

9.5 Der Immobilienanbieter ist insbesondere verpflichtet, die Leistungen der immowelt Hamburg GmbH nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt folgende Pflichten ein:

  1. Der Immobilienanbieter stellt sicher, dass durch von ihm in die Datenbank eingespeisten Daten nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte sowie sonstige Schutzrechte, insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechte, Dritter verstoßen wird. Der Immobilienanbieter wird vor jedem Texteintrag, die Einbettung von Inhalten sowie deren Upload prüfen, ob ihm die erforderlichen Rechte am Werk (z.B. Text, Fotografie, Bild, Grafik) zustehen.
  2. Der Immobilienanbieter unterlässt die Einspeisung von Daten mit sittenwidrigem, diskriminierendem, rassistischem, rechtsextremem oder religiöse Gefühle verletzendem Inhalt. 
  3. Der Immobilienanbieter beachtet die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit. 

9.6 Im Fall eines Pflichtverstoßes des Immobilienanbieters gemäß vorgenannter Absätze ist die immowelt Hamburg GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl gegebenenfalls betroffene Angebote mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu sperren und/oder zu löschen und/oder den Immobilienanbieter vorübergehend oder dauernd vom Angebot auszuschließen und/oder ihm fristlos zu kündigen. Das Gleiche gilt, wenn die immowelt Hamburg GmbH von Dritten darauf hingewiesen wird, dass der Immobilienanbieter unter Verstoß gegen die in Absatz 5 enthaltenen Pflichten Inhalte in die Datenbank eingestellt hat, sofern die Behauptung einer Rechtsverletzung nicht offensichtlich unrichtig ist.

9.7 Der Immobilienanbieter hat der immowelt Hamburg GmbH den aus einer Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu vertreten hat. Der Immobilienanbieter stellt die immowelt Hamburg GmbH von allen Nachteilen frei, welche die immowelt Hamburg GmbH aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Immobilienanbieter zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.

10. Urheberrechte

10.1 Der Immobilienanbieter wird die Urheberrechte sowie das Recht am eigenen Bild Dritter in besonderem Maße beachten (§ 9 Absatz 5 lit. a)).

10.2 Mit der Zurverfügungstellung von Inhalten (z.B. Texte, Bilder und Grafiken), an denen dem Immobilienanbieter Urheber- oder Nutzungsrechte zustehen, ist die immowelt Hamburg GmbH für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen Verwertungshandlungen berechtigt, welche dem Zweck der einzelnen Leistung im Rahmen des Vertrages entsprechen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, bereitzuhalten, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen, auch im Rahmen von Werbemaßnahmen, sie zu diesen Zwecken umzuarbeiten (z.B. zu verkleinern oder Ausschnitte anzufertigen) und die Inhalte an Partner der immowelt Hamburg GmbH zur Nutzung im selben Umfang zu übermitteln.

10.3 Die im Internetangebot der immowelt Hamburg GmbH enthaltenen Daten unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Dem Immobilienanbieter ist es daher nicht gestattet, diese Daten über die vom Rechtsinhaber im Einzelfall gewährte Nutzung hinaus zu kopieren, zu bearbeiten und/oder zu verbreiten.

11. Marken der immowelt Hamburg GmbH

11.1 Das Zeichen „IMMONET“ und sämtliche auf Internetseiten der immowelt Hamburg GmbH abgebildeten Logos von immonet sind rechtlich geschützte Marken. Der Immobilienanbieter ist zur Nutzung von Zeichen und Logos nur gemäß dieses § 11.1 berechtigt. Darüber hinaus räumt die immowelt Hamburg GmbH Immobilienanbietern kein Recht zur Nutzung von Zeichen und Logos ein. Immobilienanbieter dürfen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von der immowelt Hamburg GmbH die Logos von immonet nicht veröffentlichen oder in sonstiger Weise benutzen. Immobilienanbieter dürfen das Wortzeichen immonet.de benutzen, um immonet oder Leistungen von immonet zu identifizieren.

11.2 Die immowelt Hamburg GmbH gewährleistet nicht die Rechtsbeständigkeit von Marken und übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass Marken ohne Verletzung von Rechten Dritter genutzt werden können.

12. Gewährleistung

12.1 Sachmängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als der Fehler darauf beruht, dass das Angebot fehlerhaft durch den Immobilienanbieter oder von einem von ihm beauftragten Dritten an die immowelt Hamburg GmbH übermittelt wurde.

12.2 Die Pflicht des Immobilienanbieters zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge nach §§ 377 und 381 Abs. 2 HGB bleibt unberührt.

12.3 Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gelten die Bestimmungen in § 14 (Haftung).

13. Kündigung

13.1 Der Vertrag wird für die vertraglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit geschlossen. 

13.2 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweils vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, sofern er nicht mit der vertraglich vereinbarten Frist zum jeweiligen Ende der Laufzeit gekündigt wird.

13.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform per Brief oder Fax inklusive Unterschrift.

14. Haftung

14.1 Die immowelt Hamburg GmbH leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

  1. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
  2. Bei grober Fahrlässigkeit haftet die immowelt Hamburg GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
  3. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), haftet die immowelt Hamburg GmbH jedoch in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. 

14.2 Soweit die Haftung der immowelt Hamburg GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der immowelt Hamburg GmbH.

14.3 Die Einschränkungen dieses § 14 (Haftung) gelten nicht für die Haftung der immowelt Hamburg GmbH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

15. Verjährung

15.1 Die Verjährungsfrist beträgt

  1. für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
  2. bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
  3. bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, aufgrund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Immobilienanbieter überlassenen Gegenstände verlangen kann;
  4. bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.

15.2 Die Verjährung beginnt vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung in den Fällen des Absatzes 1 lit. a) bis c) nach den gesetzlichen Vorschriften des anzuwendenden Gewährleistungsrechts, im Falle des Absatzes 1 lit. d) ab dem Zeitpunkt, in dem der Immobilienanbieter von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

15.3 Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 13 Absatz 3 genannten Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

16. Datenschutz

Der Immobilienanbieter verpflichtet hinsichtlich der über die immowelt Hamburg GmbH generierten Interessentendaten, die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz- und Wettbewerbsrechts einzuhalten. Hierzu zählt insbesondere die Nutzung der Interessenten-E-Mail zu Werbezwecken.

17. Schlussbestimmungen, Änderungsvorbehalt

17.1 Die unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge wie auch die künftigen Rechtsbeziehungen zwischen der immowelt Hamburg GmbH und dem Immobilienanbieter bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.2 Sofern sich aus dem Vertrag im Einzelfall nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von der immowelt Hamburg GmbH Erfüllungsort.

17.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der immowelt Hamburg GmbH. Für Klagen der immowelt Hamburg GmbH gegen den Immobilienanbieter gilt zudem jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand.

17.4 Die immowelt Hamburg GmbH ist berechtigt, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit durch die immowelt Hamburg GmbH unvorhersehbare Änderungen, welche die immowelt Hamburg GmbH nicht veranlasst und auf die immowelt Hamburg GmbH keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Ebenso ist die immowelt Hamburg GmbH zur Änderung berechtigt, wenn eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund einer Gesetzesänderung unwirksam wird oder von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt wird und daraus Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen, die nur durch die Anpassung oder Ergänzung beseitigt werden können. Im Falle der Änderung wird die immowelt Hamburg GmbH dem Immobilienanbieter den Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Immobilienanbieter ihnen nicht schriftlich widerspricht. Die immowelt Hamburg GmbH wird den Immobilienanbieter auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung bei der immowelt Hamburg GmbH eingegangen sein. Übt der Immobilienanbieter sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt.

Stand: 05. November 2019

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