Ein Wohngrundstueck ist bebaut oder unbebaut sehr wertvoll
Bei einem Grundstück handelt es sich um eine Immobilie, wobei ein fixierter Teil der Erdoberfläche ausgewiesen, bebaut oder unbebaut ist. Ein Gebäude ist oft wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks. Dabei kann es sich auch um eine Eigentumswohnung oder um einen Miteigentumsanteil handeln. Grundsätzlich wird jedes Grundstück, das auch als Liegenschaft bezeichnet wird, mittels Grundbuchblatt im Grundbuch beschrieben. Das Katasteramt für Liegenschaften gibt Auskunft über die einzelnen Flurstücke (Parzellen) des Grundstücks. Hierbei kann es sich um ein oder mehrere Flurstücke handeln. Auch die Nutzungsart eines Flurstücks ist im Kataster genannt. Wenn also von einem Baugrundstück gesprochen wird, handelt es sich um ein erschlossenes und bereits bebautes oder noch zu bebauendes Grundstück. Hierfür gelten die öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Gebäude, die mit dem Grund und Boden fest verbunden sind, bilden mit diesem eine rechtliche Einheit und haben – mit Ausnahme von Wohnungseigentum und Erbbaurecht, meist nur einen gemeinsamen Eigentümer. Wer ein Grundstück erwerben möchte, übergibt die Vertragsabwicklung einem Notar. Dieser klärt alle rechtlichen Zusammenhänge, die den Käufer absichern, ein lastenfreies Eigentum an dem Grundstück zu erwerben. Die vertragliche Abwicklung beinhaltet die Grundbucheinsicht und die Eigentumsumschreibung. Der Notar ist für die rechtlichen Angelegenheiten, aber nicht für die wirtschaftlichen oder baulichen Belange des Grundstückskaufvertrages maßgebend. Der Notar prüft auch ein eventuelles Vorkaufsrecht der Gemeinde. Der Verkäufer muss die Sicherheit seines Eigentums bis zur Bezahlung durch den Käufer gewährleisten. Bei einer Finanzierung sichert die Bank ihr Darlehen für das Grundstück mittels Grundschuldeintragung im Grundbuch. Ein Grundstück sollte lastenfrei sein. Hierfür ist die frühere Nutzungsart maßgebend. Das eventuell vorhandene Gebäude sollte in einem guten bautechnischen Zustand sein. Ansonsten sind entsprechende Schritte, wie die Beantragung einer Baugenehmigung, für eine Sanierung oder Renovierung einzuleiten. Bei einem Neubau ist zu prüfen, ob Erschließungsmaßnahmen (beispielsweise Hausanschlüsse) erforderlich sind. Die Kostenübernahme von Erschließungskosten für das Grundstück ist zwischen Käufer und Verkäufer abzustimmen. Das Bau- oder Liegenschaftsamt, ein Architekt sowie auch wir geben über die vorgenannten Punkte gern Auskunft.