Die Wohnungsbauprämie ist eine zentrale Säule der staatlichen Wohnungsbauförderung. Gemäß der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat spezielle Aufwendungen, die der Wohnungsbaufinanzierung dienen.
Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 % auf die getätigten Einzahlungen. Die Fördergrenzen der Wohnungsbauprämie liegen dabei für Alleinstehende bei 512 € und bei Ehepaaren bei 1.024 € im Jahr. Dies entspricht also einer zusätzlichen Prämie in Höhe von 45,06 € bzw. 90,11 € pro Jahr.
Anspruch auf Wohnungsbauprämie hat jeder Sparer ab 16 Jahren, der mindestens einen Betrag in Höhe von 50,00 € pro Jahr für seinen Bausparvertrag spart. Dabei müssen Sie beachten, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen einen Betrag von 25.600 € als Single und 51.200 als Ehepaar nicht übersteigen darf, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten. Das zu versteuernde Jahreseinkommen ist dabei nicht mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen. Fragen Sie hierzu am besten Ihren Steuerberater.
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es eine neue Regelung in Bezug auf die Wohnungsbauprämie und ihre Verwendung. Für neue Verträge ab 2009 erhalten Bausparer die Wohnungsprämie nur noch dann, wenn sie das gesparte Geld tatsächlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Als wohnwirtschaftliche Zwecke im Sinne der Wohnungsbauprämie gelten: Neubau, Kauf oder Sanierung bzw. Modernisierung von Wohnraum.
Wer sich jetzt noch die ungebundene Prämie sichern möchte, kann noch bis zum 31.12. einen neuen Vertrag abschließen. Die Guthabenzinsen sind fest gelegt und bieten auch in Krisenzeiten Sicherheit. Laut Stiftung Warentest bieten aber nur wenige Kassen Spitzenrenditen. Favorit ist die Deutsche Bank Bauspar, die inklusive Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage eine Rendite von 5,6 Prozent bietet.
Die Wohnungsbauprämie wird weiterhin ohne Zweckbindung gezahlt, wenn es sich um einen Härtefall handelt. Zu den sozialen Härtefällen zählen Tod, Erwerbsunfähigkeit und Dauerarbeitslosigkeit. Auch bei jungen Sparern greift die neue Regelung zur Wohnungsbauprämie nicht. Für den Fall, dass Sie Ihren Bausparvertrag also vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen haben, können Sie weiterhin nach sieben Jahren frei über Ihr Guthaben verfügen.
Weitere Förderungen: Arbeitnehmersparzulage | Eigenheimrente