Wohnraum modernisieren
Sie wohnen gern in Ihrem Haus? Dann haben Sie bestimmt viele Ideen und Wünsche, wie Bewährtes verbessert werden könnte. Mit dem Programm 141 fördert die KfW die Modernisierung und Instandsetzung Ihrer Wohnung bzw. Ihres Wohngebäudes.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Eigentümer, Mieter mit Zustimmung des Vermieters auch bei Maßnahmen nach § 554a BGB), Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die selbst genutzte und vermietete Wohngebäude/ Wohnungen modernisieren (Programmvariante Standard) oder altersgerecht barrierefrei (Programmvariante Altergerecht umbauen) gestalten möchten.
Förderung
Gefördert wird die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden:
- bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung (z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung),
- bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (z. B. An- und Ausbau von Balkonen/Loggien, Nachrüstung von Aufzügen),
- Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung baulicher Mängel durch Reparatur und Erneuerung (z. B. Fenster, Fußböden),
- bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau z. B. Dachaufbau,
- Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen.
- Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (3 oder mehr Wohneinheiten) z. B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen.
Barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand (Altergerecht umbauen) werden besonders gefördert. Der Zinssatz wird während der ersten Zinsbindungsfrist (5 oder 10 Jahre) verbilligt:
- Barrierereduzierender oder -freier Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden/Schaffung von Bewegungsflächen, u.a. Überbrückung vorhandener Stufen zur Eingangstür, beidseitige Handläufe, technische Vorrichtungen wie Gegensprechanlagen, Türantriebe und deren Bedienelemente, Aufzüge,
- Barrierereduzierende oder -freie Anpassung des Wohnumfeldes sowie Schaffung von Gruppenräumen, z.B. Verbreiterung der Innentüröffnungen, Überbrückung bzw. Abbau von Schwellen, Umbau von Sanitärräumen, Haustechnik
- Wohnflächenerweiterung/Wohnungsteilung, z.B. Anbau von Aufzugstürmen, Erweiterung von Wohnflächen durch Dachgeschossausbau
Finanzierungsanteil
Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
- maximal: 100.000 Euro pro Wohneinheit (Standard)
- maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit (Altergerecht umbauen)
Quelle: KfW Bankengruppe

