Wer sein Eigenheim nicht bis 31. März 2021 erworben hat, hat keinen Anspruch mehr auf Baukindergeld. Aber es gibt weitere Fördermittel, die Familien, Paare und Alleinstehende für den Bau, Kauf oder die Sanierung ihrer Immobilie beantragen können.
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Nur wer sein Eigenheim vor dem 31. März 2021 gekauft oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann noch Baukindergeld beantragen. Erfahren Sie hier, ob bzw. wie Sie noch an den Zuschuss kommen und welche anderen Förderungen es gibt.
Wer kann jetzt noch Baukindergeld beantragen?
Wenn Sie vor dem 31. März 2021 den Kaufvertrag für Ihr Eigenheim unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten haben, können Sie noch Baukindergeld beantragen. Bei nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben gilt der Tag des frühestmöglichen Baubeginns. Sie können den Antrag erst nach dem Einzug in die Immobilie stellen und haben ab diesem Tag (es gilt das amtliche Meldedatum) maximal sechs Monate dafür Zeit.
Beachten Sie: Nach dem 31. Dezember 2023 können keine Anträge mehr gestellt werden. Sie müssen also spätestens am 30. Juni 2023 einziehen, um noch Baukindergeld zu erhalten. Zuständig ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Wer sein Eigenheim nicht bis 31. März 2021 erworben hat, hat keinen Anspruch mehr auf Baukindergeld. Aber es gibt weitere Fördermittel, die Familien, Paare und Alleinstehende für den Bau, Kauf oder die Sanierung ihrer Immobilie beantragen können.
Wer vor Ablauf der Frist am 31. März 2021 Anspruch auf Baukindergeld erworben hat (Kaufvertrag oder Baugenehmigung liegen vor), erhält 1.200 Euro pro Kind und Jahr. Das Kind musste bei der Antragstellung kindergeldberechtigt sein und ebenfalls ins Eigenheim mit einziehen. Einmal bewilligt, wird das Baukindergeld zehn Jahre lang ausbezahlt. Die Gesamtfördersumme beträgt damit maximal 12.000 Euro pro Kind.
Für die Bewilligung der Förderung mussten mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
Anzahl der Kinder
Maximales Einkommen
Baukindergeld/Jahr
Gesamte Fördersumme
Anzahl der Kinder
1 Kind
Maximales
Einkommen
90.000 €
Baukindergeld/Jahr
1.200 €
Gesamte
Fördersumme
12.000 €
Anzahl der Kinder
2 Kinder
Maximales
Einkommen
105.000 €
Baukindergeld/Jahr
2.400 €
Gesamte
Fördersumme
24.000 €
Anzahl der Kinder
3 Kinder
Maximales
Einkommen
120.000 €
Baukindergeld/Jahr
3.600 €
Gesamte
Fördersumme
36.000 €
Anzahl der Kinder
4 Kinder
Maximales
Einkommen
135.000 €
Baukindergeld/Jahr
4.800 €
Gesamte
Fördersumme
48.000 €
Bei einer Antragstellung im Jahr 2020 wurde das zu versteuernde Haushaltseinkommen der Jahre 2017 und 2018 zugrunde gelegt. Bei Familien mit zwei Verdienern wurden die Einkommen addiert. Es spielte keine Rolle, wo das Einkommen erworben wurde, sofern es in Deutschland versteuert wurde.
Hinweis: Wenn Sie noch Anspruch auf Baukindergeld haben (Kauvertrag oder Baugenehmigung vor 31. März 2021), gelten die genannten Voraussetzungen weiterhin.
Sie haben noch Anspruch auf Baukindergeld, wenn Sie vor dem 31. März 2021 den Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Sie können den Antrag online auf dem KfW-Zuschussportal stellen. Achtung: Sie müssen den Antrag spätestens sechs Monate nach Einzug ins Eigenheim und spätestens am 31. Dezember 2023 einreichen.
Die KfW benötigt die Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres. Bei einer Antragstellung im Jahr 2021 sind das die Bescheide für 2018 und 2019. Außerdem müssen Sie eine Meldebestätigung einreichen, aus der hervorgeht, dass die Immobile Ihr einziger Wohnsitz ist, sowie einen Grundbuchauszug.
Sie erhalten die Förderung, sobald Ihre Nachweise geprüft und der Antrag bewilligt wurde. Je nach Aufkommen kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit der Auszahlungsbestätigung erfahren Sie auch gleich, wann Sie mit der Zahlung rechnen können. Das Geld wird direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Anders als bei vielen anderen Förderungen erfolgen Antragstellung und Auszahlung des Baukindergelds erst nach dem Hausbau oder Immobilienkauf. Sie müssen Ihr Eigenheim bereits bezogen haben, um den Zuschuss zu erhalten. Daher können Sie ihn nicht für die Baufinanzierung oder zur Erhöhung Ihres Eigenkapitals einplanen. Sie können bewilligtes Baukindergeld aber zum Beispiel als Sondertilgung einsetzen, um Ihr Darlehen schneller abzubezahlen.
Ja, Sie können Baukindergeld mit anderen KfW-Förderungen kombinieren, die für den Erwerb von Eigentum vorgesehen sind – zum Beispiel einem Förderkredit für energieeffizientes Bauen oder einem Darlehen im Rahmen des Wohneigentumsprogramms. Wichtig ist nur, dass die KfW-Förderungen zusammen mit dem Baukindergeld die Kauf- oder Bausumme nicht überschreiten.
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