Ein Wasserschaden ist für Mieter und Vermieter ein Albtraum. Die Ursachen sind unterschiedlich: Vom Rückstau in der Toilette über Überschwemmungen durch Unwetter, einen Rohrbruch oder eine auslaufende Waschmaschine – all dies kann eine Wohnung unter Wasser setzen. So gehen Sie im Ernstfall richtig vor:
1. Sofortmaßnahmen ergreifen
Wenn ein Wasserschaden auftritt, gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und schnell zu handeln. Als erstes sollten Sie die Wasserzufuhr stoppen, also die Absperrhähne bzw. den Hauptwasserhahn zudrehen. Kommt das Wasser von oben, informieren Sie die Nachbarn bzw. den Hausmeister oder Verwalter. Diese dürfen die entsprechende Wohnung im Notfall betreten. Ebenso wichtig: den Strom abstellen. Am schnellsten geht das, indem man die Sicherung herausnimmt. Da Wasser Strom leitet, kann diese Maßnahme Leben retten.
2. Wasser beseitigen
Im zweiten Schritt muss das Wasser beseitigt werden: Eimer, trockene Tücher oder Nasssauger helfen dabei. Handelt es sich um sehr viel Wasser, etwa um einen vollgelaufenen Keller, informieren Sie die Feuerwehr. Mit speziellen Pumpen lässt sich das Wasser effektiv absaugen.
„Den Boden muss man sofort trocknen, damit nicht noch mehr Wasser nach unten laufen und einen größeren Schaden anrichten kann“, erklärt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. „Als Geschädigter sollte man alles tun, um den Schaden gering zu halten.“ Natürlich müssen die Maßnahmen im Rahmen der Möglichkeiten der entsprechenden Person sein. Eine gebrechliche Seniorin kann nicht eimerweise Wasser schöpfen – aber entsprechende Hilfe von Notdiensten einholen.
Wenn irgend möglich, sollte gefährdeter Hausrat aus dem Gefahrenraum gebracht werden. Styroporplatten und Kunststoff eignen sich als Unterlagen für schwere Stücke. Sorgen Sie zudem für offene Fenster und Durchzug, um die Luftfeuchtigkeit hinauszuleiten.
3. Schaden dokumentieren
Der entstandene Schaden muss – quasi als Beweisaufnahme – für Versicherungen und zur eigenen Sicherheit dokumentiert werden. Machen Sie dazu von der Schadensstelle und von sämtlichen beschädigten Gegenständen Fotos von allen Seiten. Es wäre ein Fehler, unbrauchbar gewordene oder durchfeuchtete Dinge einfach wegzuschmeißen, erklärt Jarosch. „Es ist notwendig, mit der Versicherung darüber zu sprechen, welche Gegenstände für eine Begutachtung aufgehoben werden müssen.“
Allerdings sollten feuchte Möbel wegen der Schimmelgefahr nicht in der Wohnung bleiben. Wichtig ist nachzuweisen, dass die entsprechenden Gegenstände durchweicht sind. „Bei Wasserschäden gelingt dies aber recht leicht“, sagt Jarosch.
4. Vermieter informieren
Wenn die Wohnung unter Wasser steht oder stand, muss der Mieter den Vermieter möglichst schnell informieren. Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund erklärt: „Es gibt keine festen Regelungen zu den Fristen, allerdings gilt die Faustregel: Je größer der Schaden, umso kürzer ist die Frist.“ Der Vermieter sollte bei einem Wasserschaden immer informiert werden, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Grund: Treten Folgeschäden auf – etwa Schimmel – kann der Mieter haftbar gemacht werden, selbst dann, wenn er den Wasseraustritt nicht zu verantworten hat.
Wie Sie als Vermieter bei einem Wasserschaden vorgehen
Auch Vermieter sollten möglichst schnell handeln. Zum einen drohen weitere Gebäudeschäden, da durchnässte Wände durch Schimmelbildung die Gesundheit der Bewohner schädigen könnten. Diese wären dann, sofern sie den Schaden nicht selbst zu verantworten haben, zu Mietminderungen berechtigt und könnten von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. „Ist die Wohnung etwa nach einem Rohrbruch nicht bewohnbar, kann der Mieter auf Kosten des Vermieters bzw. seiner Versicherung ins Hotel ziehen, bis die Wohnung wieder in ordnungsgemäßem Zustand ist“, erklärt Ropertz.
Jarosch warnt allerdings davor, selbst Trocknungsfirmen oder Handwerker zur Schadenbeseitigung zu engagieren: „Zuerst sollte man mit der Versicherung sprechen und klären, welche Schäden beseitigt werden müssen. Versicherer arbeiten oft mit Handwerksbetrieben zusammen und können so schnell die notwendigen Reparaturen vermitteln.“
So informieren Sie die Versicherung
Vermieter sollten dann die Versicherung informieren. „Das geht schriftlich, in vielen Fällen auch telefonisch oder per App“, sagt Jarosch. Wer auf Nummer Sicher gehen will, nutzt allerdings die schriftliche Variante oder lässt sich die Schadenmeldung von seiner Versicherung bestätigen. Die Versicherung sollte unverzüglich – also innerhalb von 24 Stunden oder zumindest weniger Tage – informiert werden, so Jarosch weiter.