Vermögenswirksame Leistungen

Der Begriff vermögenswirksame Leistungen bezeichnet eine freiwillige soziale Zusatzzahlung des Arbeitgebers, die zur Vermögensbildung des Arbeitnehmers beitragen soll. Es gibt verschiedene Arten, diese anzulegen sowie teilweise noch zusätzliche Zuschüsse vom Staat.

Vermögenswirksame Leistungen werden vom Arbeitgeber direkt auf das gewünschte Anlagekonto überwiesen - im Höchstfall sind dies 40 Euro pro Monat. Je nachdem, wie dieser Vertrag ausgestaltet ist, können Sie als Arbeitnehmer selbst noch etwas hinzu zahlen. Haben Sie sich dabei eine förderungsfähige Anlage gemäß des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ausgesucht, wird Ihre vermögenswirksame Leistung zusätzlich mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert. Die Standard-Laufzeit dieser Anlageformen beträgt sieben Jahre, innerhalb derer das letzte Jahr beitragsfrei ist und der Vertrag ruht.

Anlageformen für Vermögenswirksame Leistungen

Die wohl am häufigsten genutzte Anlagevariante für vermögenswirksame Leistungen ist der Bausparvertrag.  Außerdem können vermögenswirksame Leistungen aber auch in Banksparplänen, Kapitallebensversicherungen und Fondssparplänen angelegt werden. Wenn Sie sich die staatlichen Zuschüsse in Form der Arbeitgebersparzulage oder der Wohnungsbauprämie sichern möchten, müssen Sie sich für die Variante Bausparvertrag oder Aktienfonds entscheiden. Dabei können Aktienfonds mittel- bis langfristig gesehen schon sehr attraktive Renditen abwerfen, wohingegen die Kreditzinsen beim Bausparvertrag ebenfalls sehr attraktiv sind, wenn Sie den Bau oder Kauf eines Eigenheims planen. Das Risiko ist natürlich beim Fondssparplan wesentlich höher, wie die jüngste Finanzkrise gezeigt hat.

Staatliche Förderung für Vermögenswirksame Leistungen

Die staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen wurde per 1. April 2009 angehoben. Seit diesem Datum beträgt die so genannte Arbeitnehmersparzulage jährlich bis zu 20 Prozent auf einen Höchstbetrag von 400 Euro. Entsprechend der Ansparphase von sechs Jahren wird auch die Förderung für die Dauer von sechs Jahren gewährt. Somit kann ein Arbeitnehmer, der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hat, eine maximale Zulage in Höhe von 80 Euro pro Jahr und 480 € über die gesamte Laufzeit gesehen in Anspruch nehmen. Förderungsberechtigt ist allerdings nur, wer die Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Diese liegen bei 20.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen für Ledige und 40.000 € für Verheiratete. Beim Anspruch auf Wohnungsbauprämie liegen die Grenzen bei 25.600 bzw. 51.200 €.

Wie beantrage ich die Förderung für Vermögenswirksame Leistungen?

Wenn Sie sich die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen sichern wollen, müssen Sie diese mit der jährlichen Steuererklärung beantragen. Eine Auszahlung ist allerdings nicht jährlich, sondern nur einmalig mit Ende der Laufzeit möglich. Um den Antrag stellen zu können, erhalten Sie von der Fondsgesellschaft bzw. der Bausparkasse eine Bescheinigung, die Sie Ihrer Steuererklärung beilegen. Sollten Sie den Antrag in einem Jahr vergessen haben, haben Sie seit dem 01.01.2010 noch genug Zeit, diesen nachzureichen - denn seit diesem Datum beträgt die Antragsfrist vier Jahre.

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