Haftung einer Umzugsfirma
Eine Umzugsfirma kann grundsätzlich für alle Schäden haftbar gemacht werden, die unter Ihrer Verantwortung entstehen. Welche Schäden nicht in diesen Bereich fallen und welche Besonderheiten es bei der Haftung einer Umzugsfirma zu beachten gibt, erfahren Sie auf Immonet.
Umzugsfirma haftet mit 620 Euro
620 Euro Grundhaftung pro Kubikmeter ist die gesetzliche Grundhaftung einer Umzugsfirma. Wer seine Habe darüber hinaus absichern möchte, kann dies über eine Transportversicherung tun, die von der Umzugsfirma angeboten wird. Auch wer wertvolle Gemälde oder Antiquitäten transportieren möchte, sollte sich bei seiner Umzugsfirma nach speziellen Regelungen erkundigen.
Schadensbericht für die Umzugsfirma
Für die Schadensmeldung an Ihre Umzugsfirma gelten feste Fristen. Sichtbare Schäden müssen Sie Ihrer Umzugsfirma spätestens am Folgetag des Umzugs melden. Versteckte Schäden können Sie Ihrer Umzugsfirma mit einer Frist von 14 Tagen melden. Beachten Sie, dass die Umzugsfirma nicht mehr für die Schäden eintreten muss, wenn die Meldefrist überschritten ist.

Haftungsausschluss der Umzugsfirma
Wertpapiere, Schmuck und Pflanzen sind einige Beispiele für Gegenstände, die von der Haftung der Umzugsfirma ausgeschlossen sind. Lassen Sie sich von Ihrer Umzugsfirma am besten eine Übersicht über die Haftungsbedingungen aushändigen. Auch unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse wie Naturkatastrophen und unverschuldete Unfälle können einen Haftungsausschluss Ihrer Umzugsfirma bedeuten.
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