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Umzugscheckliste

Stressfrei ins neue Zuhause

Neue Wohnung, neues Glück – doch davor steht der Umzug. Immonet.de gibt Ihnen Tipps, damit der Wohnungswechsel nicht in Stress ausartet.

In 5 Schritten zu Ihrem individuellen Umzugsangebot. Kostenlos, unverbindlich und TÜV-geprüft. Mit unseren Partnern Umzugsauktion.de und Umzugspreisvergleich.de.

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Termin

Alte Wohnung gekündigt, neue unter Dach und Fach? Dann wird es Zeit für die Umzugsplanung – Sie brauchen mindestens sechs Wochen Vorlauf. Tipp: Den Umzugstermin in die Monatsmitte legen, dann sind Leihwagen bzw. Umzugsfirmen nicht ausgebucht.

Entscheidung: Profis oder Amateure?

Wer nur wenig hat, kommt mit einem Transporter und der Hilfe von Freunden hin. Wichtig: Essen und Getränke bereitstellen. Teurer, aber bequemer und Nerven schonend: eine Spedition.

Spedition

Holen Sie Angebote von mehreren Unternehmen ein. Grundsätzlich gilt: Je mehr Aufwand (viele Stockwerke, enges Treppenhaus, sperrige Möbel wie z.B. Klavier, weite Fahrt), desto teurer. Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Ladung versichert ist.

Ladezone

Vor Ihrer bisherigen und vor Ihrer neuen Wohnung sollten Sie eine Halteverbotszone einrichten. Infos bei der Gemeinde (Ordnungsamt, Polizei).

Entrümpeln

Trennen Sie sich von Dingen, die Sie nicht mehr brauchen (Keller, Dachboden, Garage). Das spart Mühe und Kosten. Tipp: Rechtzeitig nach Sperrmülltermin erkundigen.

Ummelden

Zeitungsabo, Bank, Versicherungen, Einwohnermeldeamt, Finanzamt, GEZ: Denken Sie daran, Ihre neue Adresse mitzuteilen. Ablesetermin mit den Stadtwerken vereinbaren, Nachsendeantrag bei der Post stellen.

Mietkaution und Bürgschaft

Heutzutage besteht nahezu jeder Vermieter auf die Stellung einer Mietkaution oder Bürgschaft. Dabei gilt es, eine Vielzahl von Richtlinien und Bestimmungen zu beachten.

Steuer

Wenn Sie berufsbedingt umziehen, können Sie Transportkosten & Co. absetzen. Pauschbetrag für Sonstiges: 1.121 Euro (Ehepaar) plus 247 Euro für jede weitere Person. Auch an Renovierungskosten beteiligt sich das Finanzamt (20 % der Lohnkosten bis maximal 3.000 Euro). Achtung: Die Handwerkerrechnung muss überwiesen werden.

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