Was Sie bei Umzügen und Wohnungswechseln mit Kindern beachten sollten

Neuer Job, Hausbau oder eine schönere Wohnung – Gründe für einen Umzug in eine andere Stadt oder ein neues Viertel gibt es viele. Für Erwachsene haben Umzüge häufig etwas Positives. Für Kinder beginnen Umzüge mit dem Verlust von Freunden und der gewohnten Umgebung. Deshalb sollte man Kindern schon lange vor dem Umzug in die näheren Umstände mit einbeziehen.

Immonet.de sagt Ihnen, was Sie rund um den Umzug mit Kindern beachten sollten und wie Sie dem Nachwuchs den Wohnungswechsel spielerisch näher bringen können.

Umzüge bedeuten Veränderungen in vielen Lebensbereichen. Kinder sind fast immer auf die Unterstützung der Eltern angewiesen. Kinder sind erfahrungsgemäß neugierig und damit neuen Dingen gegenüber stets aufgeschlossen. Trotzdem ist es wichtig, ihnen die Umzugspläne zu erklären, ihre Fragen geduldig zu beantworten, auf Vorschläge einzugehen und ihnen so die Angst vor dem Umzug und den damit verbundenen Neuerungen zu nehmen.

Vor dem Umzug: „Entdeckungstour“ ins neue Zuhause

Gehen Sie auf Entdeckungstour: führen Sie die Kinder schon vor dem Umzug durch die neue Wohnung oder das neue Haus. Dann können sich die Kleinen schon auf das neue Kinderzimmer freuen. Erkunden Sie außerdem gemeinsam die Umgebung und zeigen Sie ihnen Spielplätze, Schwimmbad, Kindergarten und Schule.

Immonet-Tipp: organisieren Sie eine Abschiedsparty, damit sie so schnell niemand vergisst.

Alte Spielsachen spenden

Ein wunder Punkt vor dem Wohnungswechsel ist bei Kindern oft das Aussortieren alter Spielsachen. Motivieren Sie Ihre Kinder, einige ihrer Spielsachen auszusortieren und an Hilfsorganisationen abzugeben. Erklären Sie ihnen, dass es viele Kinder gibt, die gar keine Puppen oder Spielzeugautos besitzen. Spenden Sie auch Kinderkleidung, die nicht mehr passt. Damit verringert sich auch das Umzugsvolumen ein wenig.

Am Umzugstag: Kinder nicht unbeaufsichtigt lassen

Ein Umzug mit Kindern bis hin zum schulfähigen Alter ist in der Regel unproblematisch. Solange die Eltern in der Nähe sind, fühlen sich Kinder geborgen. Wichtig ist, dass Sie ihre Kinder am Umzugstag nicht unbeaufsichtigt lassen. Unter Umständen ist es ratsamer, sie während des Transports bei Verwandten oder Freunden unterzubringen. So vermeiden Sie unnötigen Stress.

Beim Packen erklären Sie den Kindern am besten, dass sie ihnen die Spielsachen nicht wegnehmen, sondern das Einpacken in Kartons nur vorübergehend ist. Lieblings-Kuscheltiere sollten Kinder behalten. Umzüge sind keine guten Momente, um für das sowieso ungewohnte Kinderzimmer neue Möbel zu kaufen. Sonst fehlen in der neuen Wohnung bekannte Bezugspunkte, die den Kindern Geborgenheit vermitteln.

Bei Schulkindern sind Eingewöhnungsphasen von bis zu sechs Wochen in der neuen Klasse nicht ungewöhnlich. Schließlich müssen die Kinder nicht nur neue Freundschaften schließen und sich an die Lehrer gewöhnen, sondern eventuell auch auf andere Lehrpläne einstellen. Erlauben Sie den Kindern, ihre neuen Schulkameraden nach Hause einzuladen.

Reitstunden und Fußballverein

Freizeit: vielleicht ist ein Wohnortwechsel ein guter Zeitpunkt, der Tochter die lang ersehnten Reitstunden zu erlauben oder den Sohn endlich im Fußballverein anzumelden. So kommen die Kinder leichter über die Trennung von der gewohnten Umgebung und ihren Freunden hinweg. Bei Jugendlichen wird Verständnis für den Umzug und die damit verbundenen Veränderungen in der Regel vorausgesetzt. Tatsächlich verstehen Jugendliche zwar die Gründe, die einen Umzug erforderlich machen, dennoch kann sie die neue Lebenssituation schnell überfordern. Insbesondere in der Pubertät sind Teenager sehr auf ihren Freundeskreis fixiert und finden schwerer Anschluss an eine neue Clique.

Überlassen Sie die Gestaltung der Jugendzimmer weitgehend Ihren Kindern – auch wenn das nicht unbedingt Ihren eigenen Geschmack trifft. Über Telefon, Handy und Computer ist es für die Kinder kein Problem, mit den Freunden am alten Wohnort in Kontakt zu bleiben. Hier sollten Sie allerdings Vorsicht walten lassen, denn dabei können die Kosten mitunter schnell ansteigen.

Nachhilfeunterricht kann geltend gemacht werden

Wird aufgrund eines Schulwechsels wegen Umzug Nachhilfeunterricht für die Kinder erforderlich, können diese Kosten bis zu einer Höhe von 1.349 Euro pro Kind geltend gemacht werden (vgl. § 9 Abs. 2 Bundesumzugskostengesetz/BUKG). Bis zur Hälfte dieses Betrages werden die Ausgaben voll berücksichtigt, darüber hinaus nur noch zu drei Viertel.

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