Reformen für Kapitalerträge
Sparar-Pausch-Betrag
Der Sparerfreibetrag wandelt sich in den Sparer-Pauschbetrag. Er sichert Geldanlegern und Aktienkäufern wie bisher 801 Euro an Kapitaleinkünften pro Anleger und Jahr steuerfrei zu. Damit die steuerfreien Erträge nicht erst ans Finanzamt fließen und danach über die Steuererklärung zurückgeholt werden müssen, empfiehlt es sich, entsprechende Freistellungsaufträge bei Banken und Sparkassen zu stellen.
Negativ: Die Regierung hat den Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist für Kursgewinne beschlossen, das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft und den Spekulationsfreibetrag von 512 Euro pro Anleger und Jahr gestrichen.
Seit dem 1. Januar 2009 werden Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) sowie Veräußerungsgewinne neu gekaufter Wertpapiere (Aktien, Investmentfonds, Anleihen) einheitlich mit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer besteuert. Die Geldinstitute behalten die fällige Steuer ein und überweisen sie direkt ans Finanzamt. Damit ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten.
Positiv: Sparer mit einem persönlichen Steuersatz unter 25% können die Differenz zwischen tatsächlichem Steuersatz und der Abgeltungsteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückfordern. Sparer mit einem individuellen Steuersatz über 25% zahlen künftig eine geringere Kapitalertragsteuer.
Alle ab 2009 erworbenen Wertpapiere und Fondsanteile sollten in einem Zweitdepot verwahrt werden, Altbestände bleiben möglichst im Erstdepot. Auf diese Weise lassen sich bereits gekaufte Wertpapiere und Fondsanteile von neuen Anteilscheinen sauber trennen. Die Trennung ist wichtig, denn das Finanzamt beurteilt Wertpapierverkäufe nach dem fifo-Prinzip (first in first out): Danach gelten die zuerst gekauften Papiere auch als zuerst verkauft. Das aber kann zu unnötigen Steuerzahlungen führen, zum Beispiel, wenn die Spekulationsfrist für Altbestände bereits abgelaufen ist. Da die Anwendung der fifo-Methode stets depotbezogen erfolgt, kann das Finanzamt keine falschen Schlüsse ziehen.
Positiv: Eröffnung und Vorhaltung von Zweitdepots sind bei einigen Banken kostenfrei.
Seit 2009 wird die Übertragung einer Lebensversicherung teurer. Bisher konnten Schenker wählen, ob der Wert der zu übertragenden Police mit dem aktuellen Rückkaufswert oder zu zwei Dritteln mit den bislang gezahlten Beiträgen berechnet werden soll. Der 2/3-Ansatz ist in der Regel günstiger. Dieses Wahlrecht ist ab Januar 2009 weggefallen, es zählt nur noch der aktuelle Rückkaufswert.
