Steueränderungen 2012 - Was ist neu?

Alljährlich werden zum Jahresbeginn Steueränderungen wirksam. Für Immobilieneigentümer stehen Neuerungen im Bereich KfW-Programme und der Grunderwerbssteuer an. Immonet sagt Ihnen, was sich außerdem für Eltern, Vermieter und Pendler ändert.

Grunderwerbssteuer

Bereits zum 01.01.2011 gab es Veränderungen in der Höhe der Grunderwerbsteuersätze in den einzelnen Bundesländern. Zum 01.01.2012 erfolgt noch mal eine Anpassung: In Schleswig-Holstein (Januar 2012) und Rheinland-Pfalz (März 2012) wird die Grunderwerbssteuer von 3,5 auf 5 Prozent des Kaufpreises angehoben.

KfW: Wohnraum Modernisieren und Wohneigentumsprogramm

Das KfW-Programm Wohnraum Modernisieren (Nr. 141) fördert ab 2012 nur noch energetische Modernisierungsmaßnahmen. Sonstige Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen können nicht mehr über das Programm finanziert werden.

Das Wohneigentumsprogramm der KfW (Programme 124/134) lohnt sich im kommenden Jahr am meisten bei preiswerten Immobilien. Der maximale Finanzierungsanteil der Gesamtkosten ist zwar von 30 Prozent auf 100 Prozent erhöht worden, die maximale Fördersumme ist dabei nur noch 50.000 Euro anstatt vorher 75.000 Euro.

Vermietung an Familienmitglieder

Immobilienbesitzer, die Wohnraum an nahe Verwandte vermietet haben, mussten bisher nachweisen, dass durch das Mietverhältnis ein Gewinn erzielt wurde. In Zukunft müssen mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete eingenommen werden, damit Zinsen und Renovierungskosten steuerlich abzugsfähig sind. Bisher waren diese Kosten bereits bei mehr als 56 Prozent der ortsüblichen Miete voll absetzbar.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Auszubildende und Studenten dürfen mit Nebenjobs zukünftig so viel verdienen, wie sie möchten, ohne dass für die Eltern der Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge entfällt. Mit Beginn einer zweiten Ausbildung sind jedoch Einschränkungen vorgesehen.

Pendlerpauschale

Pendler müssen sich in Zukunft entscheiden, ob sie entweder die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit als Pauschale mit 0,30 Euro pro Kilometer geltend machen wollen oder ob sie die Kosten für Fahrscheine mit öffentlichen Verkehrsmitteln einreichen wollen. Das vereinfacht zwar die Abrechnung, kann sich aber ungünstig auf den Steuervorteil auswirken.

Werbekostenpauschale

Rückwirkend zum 1.1.2011 dürfen Arbeitnehmer für Werbungskosten neuerdings 1.000 Euro anstatt 920 Euro abziehen, und zwar ohne die Ausgaben durch Nachweise belegen zu müssen.

ING-DiBa Baufinanzierung
ING-DiBa Baufinanzierung

Mit der ING-DiBa werden Sie richtig günstig vom Mieter zum Eigentümer. Vertrauen Sie auf die langjährige Finanzierungserfahrung der ING-DiBa.

Unser Premium-Partner: ING-DiBa