Solarenergie: Regeln und Verordnungen
Solarenergie wird immer beliebter. Nicht nur die Kosten für herkömmliche Energieanbieter steigen jährlich ins Bodenlose, auch das Bewusstsein für Umwelt und Nachhaltigkeit ist heute ausgeprägter denn je.
Wer beides vereinen möchte - Gutes für die Umwelt tun und bares Geld sparen - geht mit dem Trend und setzt auf Solarenergie, im Fachjargon Photovoltaik genannt. Die Sonne ist ein natürlicher, unendlich vorhandener Rohstofflieferer, durch den täglich mehr als 10.000 mal soviel Solarenergie zur Verfügung gestellt wird, als überhaupt benötigt wird. Bei der richtigen Installation von Solaranlagen auf dem heimischen Dach, wird also für den einzelnen Privathaushalt genügend Solarenergie aufgefangen. Doch was muss eigentlich beachtet werden, wenn man Solarenergie beziehen möchte?
Was sagt das Baugesetzbuch (BauGB) zur heimischen Solarenergie?
Die einzelnen Landesbauordnungen sind dem Baugesetzbuch des Bundes untergeordnet - was hier steht, gilt also deutschlandweit. Grundsätzlich ist die Installation einer standardisierten Solaranlage erst einmal genehmigungsfrei. Wie das jedoch so häufig in Gesetzbüchern ist, gibt es auch hier Ausnahmen. Diese Ausnahmen greifen dort, wo entweder die geplante Solaranlage selbst nicht der Norm entspricht, also in ihrem Standort, ihrer Beschaffenheit, Größe oder Form den baurechtlichem Standard untergräbt oder aber das Gebäude selbst in eine Ausnahmeregelung fällt. Dann müssen vor dem Bezug von Solarenergie bürokratische Hürden genommen werden.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Als Beispiele für baurechtliche Abweichungen können Überkopfanlagen, öffentliche Gebäude, denkmalgeschützte Häuser, Fassadenanlagen oder außergewöhnlich große oder hohe Gebäude oder Anlagen gelten. Vor allem bei denkmalgeschützten Gebäuden ist es ratsam, vorab eine Genehmigung bei der Denkmalbehörde einzuholen. Dabei kann es je nach Fall notwendig sein, bis vor die oberste Denkmalbehörde des Bundes (Kultusministerium) zu treten. Im Vorfeld der Errichtung einer Solaranlage heißt es also: erst informieren, dann installieren. Danach wird man aber lebenslang mit günstiger und völlig unkomplizierter Solarenergie belohnt.
Wer sich gut informiert, hat dauerhaft mehr Spaß an seiner Solarenergie
Um sich im Nachhinein Ärger zu ersparen, sollte man sich vor dem Bau einer heimischen Solaranlage über die Formalitäten beim örtlichen Bauamt informieren. Dort erhält man Auskunft darüber, ob die Solaranlage ohne Sondergenehmigung installiert werden kann oder ob es eventuell besondere Bebauungspläne gibt, die dem Vorhaben, heimische Solarenergie zu beziehen, im Weg stehen können. So gibt es beispielsweise Verordnungen, nach denen nur eine bestimmte Dachfarbe verwendet werden darf. Oberstes Gebot für die Gemeinden bleibt aber auch in solchen Ausnahmefällen die Satzung des Bundesrechts, welches die Nutzung von erneuerbarer Energie, also auch von heimischer Solarenergie, vorschreibt.
Dem Vorschriftendschungel entkommen
Was sich auf den ersten Blick als schwieriges Unterfangen zeigt, lässt sich mit einigen wenigen Kenntnissen über entsprechende Bauordnungen leicht bewältigen. Sie können sich zum Beispiel bei den örtlichen Landesingenieurkammern über Solarenergie erkundigen oder online in die relevanten Dokumente Einsicht nehmen.
