Förderkürzungen: Lohnt sich der Kauf von Solaranlagen noch?
Die Attraktivität privater Anlagen zur Nutzung von Solarenergie schwindet weiter. So sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, auch in diesem Jahr weitere drastische Kürzungen der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen vor.
Derzeit läuft ein Änderungsverfahren für das EEG. Der Bundesrat hat die vom Bundestag bereits beschlossene Änderung des Gesetzes an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Grundsätzlich sollten sich Betreiber von Photovoltaik-Anlagen aber auf empfindliche Einschnitte in der Subventionierung von Solarstromanlagen einstellen.
Der Gesetzentwurf sieht rückwirkend zum 1. April eine weitere Kürzung der Photovoltaik-Vergütungen vor. Je nach Größe der Anlage sollen nur noch 80 bis 90 Prozent des erzeugten Solarstroms überhaupt vergütet werden. Insgesamt sind die Vergütungssätze degressiv angelegt. Das heißt, sie sollen gemäß Änderungsentwurf monatlich abgesenkt werden. Die Degressionshöhe richtet sich nach der Marktentwicklung. Das heißt: Je mehr Solarstromanlagen in Betrieb genommen werden, umso deutlicher fällt die Absenkung der Förderung aus.
Geplante Einschnitte
Für Dachanlagen bis 10 kW werden rückwirkend zum 1. April 2012 nur noch 80 Prozent des Stroms gefördert, und zwar mit 19,5 Cent pro kWh. Dachanlagen bis 1000 kW werden zu 90 Prozent gefördert. Für sie garantiert der Staat laut EEG-Entwurf eine Zahlung von 16,5 Cent pro kWh. Strom aus Dachanlagen ab 1000 kW sowie Freiflächenanlagen bis 10 MW werden zu 100 Prozent vergütet, und zwar mit 13,5 Cent je kWh. Größere Anlagen werden nicht mehr gefördert.
Rückwirkend zum 1. Mai 2012 greift außerdem eine monatliche Degression der Förderung für alle Anlagen. So soll die Vergütung für den eingespeisten Strom um monatlich ein Prozent gesenkt werden.
Wichtig: Wer sich von den Kürzungen nicht abschrecken lassen möchte, sollte einige Neuerungen beachten. So müssen alle Anlagenbetreiber vor dem Netzanschluss der Bundesnetzagentur Standort und Leistung der Solarstromanlage melden. Außerdem greift eine Nachrüstpflicht für Bestandsanlagen ab einer Größe von 30 bis 100 kW, die nach dem 31.12.2008 in Betrieb genommen wurden, sowie für alle Anlagen, die mehr als 100 kW Leistung haben. Darüber hinaus haben Anlagenbetreiber Auflagen zum Einspeisemanagement zu erfüllen.
Solarstromanlagen als Geldanlage weiterhin attraktiv?
Solarstromanlagen als reine Geldanlage dürften somit einiges an Attraktivität einbüßen, was auch die Branche zu spüren bekommen hat. Auch wenn die Vergütungen für Betreiber sinken – zinsgünstige Kredite für den Bau von Solarstromanlagen können sie noch immer in Anspruch nehmen.
Attraktivität von Solarstromanlagen für Eigenversorger steigt
Während die Vergütung für die Einspeisung ins Stromnetz verringert wird, soll der selbst genutzte Solarstrom attraktiv bleiben. Im Jahr 2012 wird selbst genutzter Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage gestaffelt vergütet. Wer zum Beispiel eine 30 kW-Anlage betreibt und bis zu 30 Prozent seines Stroms selbst nutzt, bekommt eine Vergütung von 8,05 Cent pro kW. Verbraucht er mehr als 30 Prozent seines Stroms, sind es gar 12,43 Cent pro kW. Darüber hinaus verringern sich die eigenen Stromkosten, weil der Stromzukauf bei einem Fremdanbieter – zumindest für die Sonnenscheindauer – entfällt.
Maßnahmen sollen Stromrechnung verringern
So kontrovers die Änderung des EEG derzeit auch diskutiert wird, so scheint sie doch im Grunde ein gutes Ziel zu verfolgen: die Entlastung des Verbrauchers in Bezug auf die Stromrechnung. Letztendlich sind es ja die Kunden, die die hohen Subventionen für Solarstromanlagen tragen müssen.
