Selbst mit anpacken oder lieber schleppen lassen? So kommen Sie beim Umzug am günstigsten weg

Endlich ist es soweit: Sie haben ein neues Zuhause gefunden und der Einzugstermin steht fest. Jetzt heißt es: Schleppen oder schleppen lassen – den Umzug selbst organisieren oder lieber eine Umzugsfirma beauftragen?

Wenn Sie innerhalb einer Stadt oder einer bestimmten Region umziehen, lässt sich dies am besten selbst organisieren, wenn Sie einen großen Freundes- und Bekanntenkreis haben und nicht allzu viele Möbel besitzen. Ansonsten ist es ratsam eine Umzugsfirma zu beauftragen.

Wenn Sie auf die tatkräftige Hilfe Ihrer Freunde und Bekannten setzen, kommen Sie beim Umzug am günstigsten weg. Dann fällt lediglich die Miete eines Kleintransporters an. Abhängig von der Größe müssen Sie für einen Transporter mit einem Tagespreis von etwa 150 Euro rechnen. Je nach Anbieter gib es auch Frühbucher-Rabatte und günstige Wochenend-Tarife.

Unser Tipp: Holen Sie hierfür verschiedene Angebote ein.

Was sollten Sie beachten, wenn Sie sich für eine Umzugsfirma entscheiden?

Auch hier lohnt sich vorab der Vergleich mehrerer Angebote. Außerdem sollten Sie überlegen, ob Sie einen Rundum-Service möchten oder ob Sie die Firma lediglich damit beauftragen wollen, die fertig gepackten Kisten abzuholen, zu verladen und zu transportieren.

Welche Kosten fallen an?

Je weiter Ihr neues Zuhause von der alten Wohnung oder dem Haus entfernt liegt, desto teurer wird es. Wenn Sie bspw. bis zu 50 Kilometer weit umziehen und eine 60 Quadratmeter-Wohnung haben, als ca. 15 Kubikmeter Umzugsgut, müssen Sie mit etwa 450 Euro rechnen. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung und ca. 30 Kubikmeter Hausrat müssen Sie ca. 800 Euro einplanen. Dazu kommt Packmaterial von etwa 250 Euro.

Alle weiteren Leistungen der Packer werden eigens berechnet, in der Regel nach Stundensatz. Hierzu zählt bspw. die Montage der Möbel sowie der Aus- und Einbau der Küche. Mit einem Stundensatz von etwa 30 Euro müssen Sie außerdem rechnen, wenn die Firmenmitarbeiter auch Ihren Hausstand (Küchenutensilien, Bücher, Kleidung) verpacken sollen.

Können Umzugskosten steuerlich geltend gemacht werden?

Wenn Ihr Umzug rein beruflich ist und sich Hin- und Rückfahrt zur Arbeit wesentlich (um mind. 1 Stunde) verkürzen, können Sie die Umzugskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Dazu zählen bspw. die Ausgaben für Zeitungs- oder Internetanzeigen bei der Wohnungssuche und die Maklerprovision. Die Fahrten zu den Besichtigungsterminen können ebenso aufgeführt werden wie die Rechnung der Packer. Wenn Sie den Umzug mit Freunden und Bekannten über die Bühne bringen, können Miete und Spritkosten des Umzugswagens angerechnet werden.

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