Tipps zur Wohnungsbesichtigung: Das sollten Sie beachten

Wohnungsbesichtigung:
Tipps und Checkliste

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Sobald Sie Ihre Traumwohnung gefunden und einen Besichtigungstermin vereinbart haben, scheint der Mietvertrag zum Greifen nahe. Doch zuvor sollten Sie bei der Wohnungsbesichtigung sehr aufmerksam sein und detailliert nachfragen, um sich nach der Unterschrift nicht ärgern zu müssen. Bei uns erfahren Sie, worauf man bei der Wohnungsbesichtigung achten sollte. Zudem können Sie eine kostenlose Checkliste herunterladen.

Einzeltermine, Tageslicht und Vier-Augen-Prinzip

  • Vereinbaren Sie eine Einzelbesichtigung. Gerade in Großstädten sind Einzelbesichtigungen eher die Ausnahme. In der Regel drängeln sich zum allgemeinen Besichtigungstermin bis zu 100 Besucher in eine Wohnung. Versuchen Sie dennoch, mit dem Immobilienmakler oder Hausverwalter einen Einzeltermin zu vereinbaren. Nur so kann man sich als zukünftiger Mieter profilieren. Achtung: Machen Sie keine festen Zusagen und unterschreiben Sie nichts während der Besichtigung.
  • Vereinbaren Sie eine Besichtigung bei Tageslicht. So bekommt man einen vollständigen und guten Einblick, in der Dunkelheit sind Mängel häufig nicht zu erkennen. Lassen Sie sich die Wohnung möglichst in der Woche kurz nach Feierabend zeigen. Um diese Uhrzeit ist das Verkehrsaufkommen am höchsten und viele Nachbarn sind bereits zu Hause. Dadurch erhält man einen realistischen Eindruck von der Lärmbelastung. Achten Sie ebenfalls darauf, ob sich die Wohnung in der Nähe von Bahngleisen oder Flugschneisen befindet.
  • Sinnvoll ist es, einen Freund oder eine Freundin zur Besichtigung mitzunehmen. Denn vier Augen sehen mehr als zwei. Im Zweifelsfall kann Ihre Begleitung übermäßige Euphorie bremsen. Fragen Sie ruhig nach, warum der Vormieter ausgezogen ist. Wer Haustiere hat, sollte klären, ob Katzen oder Hunde erlaubt sind.
  • Machen Sie Bilder während der Besichtigung, falls das erlaubt ist. So können Sie sich zu Hause noch einmal in Ruhe die Bilder angucken und überlegen, ob es sich wirklich um die Wunschwohnung handelt.

Bei einer Immobilienbesichtigung sind Sie gut beraten, wenn Sie sich bereits im Vorfeld Gedanken über die persönlichen Präferenzen machen. Hier finden Sie eine kostenlose Checkliste zur Wohnungsbesichtigung mit den wichtigsten Punkten. Tipp: Nehmen Sie einen sachkundigen Bekannten oder auch einen Sachverständigen zur Besichtigung mit. Denn nur rund fünf Prozent aller Mängel sind auf den ersten Blick sichtbar.

Worauf sollte ich bei der Wohnungsbesichtigung achten?

  • Zeitgemäße Verkabelung: Sind genug Steckdosen vorhanden?
  • Zustand der Fenster und Türen: Lassen sie sich gut schließen und öffnen, sind die Dichtung und der Rahmen intakt?
  • Gibt es einen Abstellraum, Keller, Fahrradkeller oder einen Dachboden?
  • Wo liegt der Waschmaschinenanschluss?
  • Zu welcher Himmelsrichtung ist die Wohnung ausgerichtet?
  • Sind die Außenwände gut gedämmt?
  • Muss renoviert werden?
  • Sind Schimmel- oder Wasserflecken zu sehen?
  • Welche Art von Heizung wird genutzt?
  • Hört man Geräusche aus der Nachbarwohnung?
  • Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?
  • Gehört die Einbauküche zur Wohnung oder kann sie übernommen werden?
  • Gibt es Kabel- oder Satellitenanschluss für den Fernseher?

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Wohnungsbesichtigung: Auch die Umgebung sollte passen

Denken Sie daran, dass Ihnen nicht nur die Wohnung gefallen sollte, sondern Sie sich auch in der Umgebung wohlfühlen müssen. Daher sollte man sich nach der Besichtigung noch ein bisschen das nähere Wohnungsumfeld ansehen und einen kleinen Spaziergang im Viertel unternehmen. Berücksichtigen bei Ihrer Erkundungstour folgende Fragen:

  • Sind genug Parkplätze vorhanden?  
  • Gibt es Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe?
  • Verfügt die Wohnung über einen Nahverkehrsanschluss?
  • Können Sie Ihren Arbeitsplatz gut erreichen?
  • Wie ausgeprägt ist der Verkehrslärm?
  • Gibt es Geruchsbelästigung?
  • Wie sehen die Außenanlagen aus?
  • Wer mit Kindern umzieht, sollte zudem darauf achten, wo der nächste Kindergarten, die nächste Schule und der nächste Spielplatz liegen.

Tipp:

Klingeln Sie einfach mal bei den Nachbarn, um herauszufinden, wie es sich wohnt und ob es irgendwo Probleme gibt. So kann man sich auch gleich ein Bild von den zukünftigen Hausgenossen machen.

• Mieterselbstauskunft
• SCHUFA-Auskunft
• Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
• Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
• Einkommensnachweise
• Arbeitsvertrag

Wer einen Mietvertrag kündigt, darf potenziellen Nachmietern den Zugang zur Wohnung zum Zweck der Besichtigung nicht verwehren. Besichtigungstermine müssen im Vorfeld rechtzeitig angekündigt werden – mindestens drei Tage vor dem geplanten Termin. Sie können den Terminvorschlag ablehnen, sollten dann jedoch Ersatztermine anbieten. Wird die Besichtigung nicht rechtzeitig angekündigt, können Sie den Zutritt ohne rechtliche Konsequenzen verweigern.

Mieterinnen und Mieter müssen dulden, dass ihre Wohnung mehrfach besichtigt wird. Zwar gibt es keine einheitlich festgelegte Obergrenze, beliebig oft dürfen Vermietende und Mietinteressierte jedoch nicht erscheinen. Mietende verhalten sich nicht rechtswidrig, wenn sie die Besichtigung nur einmal pro Woche zulassen. Das entschied das Landesgericht Kiel am 01.06.1992 (Az. 1 S 26/91).

Vermieterinnen und Vermieter sind dazu berechtigt, sich von Mietinteressierten den Ausweis zeigen zu lassen und deren Namen zu notieren. Das entschied das Amtsgericht München am 17.06.1993 (Az. 461 C 2972/93).

Um nicht negativ aufzufallen und Ihre Chancen auf die Wohnung zu mindern, sollten Sie folgende Verhaltensweisen unterlassen:

• Suchen Sie nicht zu offensichtlich nach Mängeln in der Wohnung.
• Fotografieren Sie die Räume nicht, ohne vorher zu fragen.
• Stellen Sie keine Forderungen und äußern Sie keine größeren Änderungswünsche.
• Fragen Sie nicht nach einem späteren Einzugsdatum. Vermieter möchten Mietausfälle vermeiden und werden andere Bewerber bevorzugen, die sofort einziehen könnten.
• Diskutieren Sie nicht die Höhe der Mietkaution. Auch in diesen Fällen wird man sich gegen Sie entscheiden, falls es andere Interessierte gibt.

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