Beim Modernisieren und Sanieren Fördermittel nutzen
Wer seine Immobilie sanieren oder modernisieren möchte, muss erst einmal tief in die Tasche greifen. Langfristig tragen die Instandsetzungsmaßnahmen jedoch zur Verbesserung der Energieeffizienz bei und machen sich durch sinkende Nebenkosten bezahlt.
Die KfW-Bankengruppe fördert nicht nur energieeffiziente Neubauten, sondern hält auch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für Modernisierer bereit. Für die energetische Gebäude-Sanierung und das Modernisieren von Wohnräumen kommen verschiedene Förderprogramme infrage.
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
Wer seine Strom-, Gas- oder Ölkosten senken möchte, sollte die eigene Immobilie energetisch fit machen. Den größten Energieverlust verursachen veraltete Heizungen, Fenster mit Einfachverglasung sowie unzureichende Wärmedämmungen der Geschossdecke oder der Fassade. Neben dem Austausch der Heizungsanlage lässt sich der Stromverbrauch zum Beispiel auch durch den Einbau eines neuen Fahrstuhls oder einer sparsameren Hausbeleuchtung verringern. Auch beim Wasser lässt sich sparen: Um den Verbrauch zu reduzieren, werden größere Wasserkästen in der Toilette sowie Spartasten und Wasserzähler eingebaut. Staatliche Fördertöpfe und Darlehen schaffen zusätzliche Anreize, um Altbauten energieeffizient zu modernisieren und deren Wert zu steigern.
Geeignete Fördermittel suchen
Neben den Förderprogrammen der verschiedenen Bundesländer, sind besonders die Darlehen der KfW-Bank interessant. Da sich unterschiedliche Fördermittel miteinander kombinieren lassen, ist eine fachmännische Beratung empfehlenswert. Die KfW-Förderbank bietet beispielsweise bei den Programmen „Energieeffizient Sanieren 430“ und „Energieeffizient Sanieren 151“ Zuschüsse von bis zu 13.125 Euro. Mit dem Programm „Wohnraum Modernisieren 141“ fördert die KfW-Förderbank die Modernisierung und Instandsetzung von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden mit bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit. Nähere Informationen erhalten Sie bei der KfW.
Modernisieren und Sanieren nach EnEV2009
Bei der Modernisierung und Sanierung älterer Wohngebäude ist zu beachten, dass die Auflagen der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 seit dem 1. Oktober 2009 verschärft wurden. So müssen neue Bauteile einem bestimmten Wärmedurchgangskoeffizienten, dem sogenannten U-Wert, entsprechen. Eigentümer von Immobilien werden immer stärker zum Nachrüsten verpflichtet. Ab 2012 ist es Pflicht, die oberste Geschossdecke über beheizten Räumen nachträglich zu dämmen, auch wenn diese nicht begehbar, aber zugänglich sind. Wer ein Wohngebäude mit mehr als sechs Wohneinheiten besitzt und dieses ausschließlich mit elektrischen Speicherheizsystemen von mehr als zwanzig Watt beheizt, muss ab 2020 eine neue Heizanlage einbauen. Weitere Informationen zu den geänderten Anforderungen finden Sie hier.
Sonderfall Eigentumswohnung
Wer als Besitzer einer Eigentumswohnung modernisieren möchte, ist dazu verpflichtet die mehrheitliche Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft einzuholen. Während bei Instandhaltungen und modernisierenden Instandsetzungen eine einfache Mehrheit der Stimmen ausreicht, müssen bei baulichen Veränderungen alle Eigentümer zustimmen. Eine Dämmung der sanierungsbedürftigen Fassade muss beispielsweise von drei Vierteln aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer beschlossen werden. Die Baumaßnahmen werden aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt, die von allen Eigentümern angespart wurde. Sollte die Rücklage nicht ausreichen, wird jeder einzelne zur Kasse gebeten. Nähere Infos für Wohnungseigentümer auf wohnen-im-eigentum.de

