UmzugMietrecht > Mietvertrag

Mietvertrag

Endlich ist es soweit: Der Einzug in die eigene Wohnung steht bevor! Dabei ist der Mietvertrag eine äußerst wichtige Angelegenheit, die man auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen sollte. Da kann es schnell zu bösen Überraschungen kommen. Beispiele gibt es genügend: Was ist zu tun, wenn der Herd rostet? Wer bezahlt eine eventuell anfallende Treppenreinigung? Sind alle Nebenkosten richtig berechnet? Immonet.de gibt Ihnen fünf wertvolle Tipps, damit der Mietvertrag kein Reinfall wird:

Bei der Jahresendabrechnung durch den Vermieter kann es zu bösen Überraschungen kommen, wenn sich Ihre Vorauszahlung auf die Mietnebenkosten als zu niedrig herausstellt. Faustregel für die korrekte Berechnung der Nebenkostenvorauszahlung: Etwa zwei Euro monatlich pro Quadratmeter Wohnfläche.

  • Zeitmietvertrag
    Um einen Zeitmietvertrag abzuschließen, muss ein Grund für die Befristung benannt und schriftlich festgehalten werden.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
    Immer mehr Vermieter wollen auf Nummer sicher gehen und verlangen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Tierhaltung
    Wenn Sie ein Haustier in der Wohnung halten möchten, müssen Sie einige Regeln beachten.
  • Untermiete
    Alles Wissenswerte zur Untermiete erfahren Sie bei Immonet.de.
  • Schönheitsreparaturen
    Was gehört dazu, wann müssen sie ausgeführt werden, wann nicht? Immonet.de klärt auf.
  • Wohnfläche: Was zählt?
    Welche Wohnfläche darf der Vermieter abrechnen? Immonet.de informiert.
Unsere Partner rund ums Thema Recht

Büschstrasse 12 -
Steinwayhaus Ecke Colonnaden 29
20354 Hamburg

info@breiholdt-voscherau.de

Seitenanfang Weitersagen Seite drucken
Meine letzte Suche
Gewerbe, Halle/Lager/Produktion, Deutschland

Suchauftrag speichern
© Copyright Immonet GmbH 2002 - 2010: Ihr Partner im Bereich Immobilien und Wohnungen
Hosted by Boreus Rechenzentrum GmbH
Version: resin-imweb26 - 3.15.1 - 7