Die Kurzzeitpflege in Form der Urlaubs-, Verhinderungs- und Überleitungspflege ermöglicht es Pflegenden, sich eine Auszeit zu gönnen. Die Pflegekasse fördert dies mit bis zu 1470,- € im Jahr.

Emma S.* freut sich auf viele bekannte Gesichter während ihrer Kurzzeitpflege. Die pflegebedürftige Rentnerin aus Hamburg ist bereits zum dritten Mal Gast in der AMARITA Hamburg-Mitte – ein Urlaub der besonderen Art. Ihre Angehörigen, die sich sonst um sie kümmern, fahren in den Sommerurlaub. Emma S. lässt sich in der Zwischenzeit vom Pflegepersonal in der AMARITA versorgen. Für die Dame ist das nicht nur eine willkommene Abwechslung, sondern auch die beste Lösung: „Die Kurzzeitpflege ist toll. Ich weiß, dass ich hier gut aufgehoben bin, meine Tochter kann sich erholen, und ich treffe auf viele nette Menschen.“
Die Pflegekasse leistet finanzielle Unterstützung zur Kurzzeitpflege. Denn die Kurzzeitpflege in Form der Urlaubs-, Verhinderungs- und Überleitungspflege ermöglicht es Pflegenden, sich eine Auszeit zu gönnen. Die Pflegekasse fördert dies mit bis zu 1470,- €* im Jahr. Nicht nur bei der Urlaubsreise, auch im Falle von Krankheit oder beruflichen Verpflichtungen der Angehörigen sowie im Falle der Pflegebedürftigkeit eines Patienten nach seinem Krankenhausaufenthalt springt die Pflegekasse bei der Kurzzeitpflege ein. Die Lieben werden in der Zwischenzeit in Pflegeeinrichtungen professionell betreut und haben so auch die Chance, es besser kennenzulernen. So zum Beispiel in den Häusern der Marseille-Kliniken AG. Der private Gesundheitsdienstanbieter bietet bundesweit in den Senioren-Wohnparks an rund 60 Standorten in Deutschland, darunter die Regionen Berlin, Hamburg und Leipzig, die Kurzeitpflege an.
* Name von der Red. geändert
**(max. 28 Tage/Jahr); Eine Pflegestufe nach SGB XI muss mind. 6 Monate vorhanden sein
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