Vorsicht bei der Vorfälligkeitsentschädigung!

Bei der vorzeitigen Tilgung von Hypothekendarlehen drohen oft hohe Gebühren.

Wenn Sie sich den Traum vom Eigenheim erfüllt haben und Ihre Hypothekendarlehen vorzeitig ablösen wollen, ist dies nicht immer ganz unproblematisch. Nach Meinung vieler Verbraucherschützer-Verbände verlangen viele Banken bei einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung noch immer hohe Gebühren. Und das kann für den Kreditnehmer mitunter einen finanziellen Schaden von mehreren tausend Euro mit sich bringen.

Bei der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen wurde die Position des Verbrauchers in den letzten Jahren durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom November 2004 (AZ: XI ZR 285/3) gestärkt.

Grundsätzlich haben Banken einen Entschädigungsanspruch, wenn ein Hypothekendarlehen vorzeitig zurückgezahlt wird. Die Banken nehmen das verliehene Geld selbst über fest vereinbarte Kredite am Kapitalmarkt auf. Wenn Sie nun als Eigenheimfinanzierer Ihr Darlehen früher als vereinbart zurückzahlen, müssen die Banken eben diesen Betrag am Kapitalmarkt anlegen. Und das meist mit einer geringeren Verzinsung.

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