Wenn Sie größere Um- oder Anbauten planen, empfiehlt es sich oft, einen Gutachter zu Rate zu ziehen. Sind tragende Balken betroffen, werden alle Bauvorschriften befolgt - mit dem "Okay" vom Gutachter sind Sie immer auf der sicheren Seite und ersparen sich im Zweifel viel Ärger und Geld.
Als Gutachter dürfen sich ausschließlich Personen bezeichnen, die spezielles Wissen auf einem Fachgebiet haben. Somit ist ein Gutachter in der Lage, ein professionelles Gutachten beispielsweise über den Zustand einer Immobilie, eines Grundstücks oder einer Gebäudestatik anzufertigen. Gutachter arbeiten meist freiberuflich im Auftrag von Versicherungen, Privatpersonen oder Unternehmen. Als Gutachter zur Bewertung von Grundstücken dürfen sich beispielsweise Mitglieder des Gutacher-Ausschusses gemäß § 192 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichnen.

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