Flächennutzungsplan: Wo wohnen erlaubt ist

Flächennutzungsplan:
Bedeutung für den Hausbau

© abriendomundo / iStock

Der Flächennutzungsplan (FNP) legt fest, welche Flächen in einer Stadt oder Gemeinde wie genutzt werden. Er verrät, wo Wohngebiete entstehen, welche Flächen unbebaut bleiben sollen und wo Straßen sowie öffentliche Einrichtungen und Industriegebiete geplant sind. Lesen Sie hier, welche Rolle der Flächennutzungsplan für Ihren Hausbau spielt, wie weit Sie damit in die Zukunft blicken können und welche Mitsprache Sie als Anwohner bei Änderungen haben.

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Welche Bauweise bevorzugen Sie?

Bevor Sie ein Grundstück kaufen, um darauf ein Haus zu bauen, sollten Sie einen Blick in den Flächennutzungsplan werfen. Er regelt, welche Flächen aus städtebaulicher Sicht überhaupt genutzt werden dürfen – zum Beispiel als Wohn- oder Gewerbegebiet. Anders als im Bebauungsplan finden Sie im Flächennutzungsplan keine konkreten Vorgaben für Ihr Bauvorhaben. Sie können in diesem vorbereitenden Bauleitplan allerdings ablesen, wie sich die Nachbarschaft in den nächsten Jahren entwickelt wird. Entsteht wenige Straßen weiter ein Industriegebiet? Bleibt das Waldstück erhalten? Werden auf der Wiese gegenüber in absehbarer Zeit neue Mehrfamilienhäuser gebaut? All das verrät Ihnen der Flächennutzungsplan.

Tipp: Bauerwartungsland im Blick behalten

Falls Sie in den kommenden Jahren ein Haus bauen wollen und sich langsam nach einem Grundstück umsehen, lohnt sich der Blick in den Flächennutzungsplan. Dort sehen Sie, wo Wohngebiete vorgesehen aber noch nicht umgesetzt sind. Die Chancen sind gut, dass dort mittelfristig Baugebiete ausgewiesen werden.

Folgende Arten der Nutzung sind im Flächennutzungsplan vorgesehen

  • Wohnbauflächen (W)
  • Gemischte Gebiete (M)
  • Gewerbliche Bauflächen (G)
  • Sonderbauflächen (S)
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Kiel
© Landeshauptstadt Kiel

Weitere Auszeichnungen im Flächennutzungsplan

  • Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen wie Kläranlagen, Umspannwerke, Kirchen, Sportplätze, Kultureinrichtungen
  • Überörtliche Verkehrsflächen wie Autobahnen, Bundesstraßen oder Ausfallstraßen
  • Grünflächen wie Parks, Kleingärten, Sportplätze und Friedhöfe
  • Wasserflächen wie Seen, Häfen oder Hochwasserschutzanlagen
  • Landwirtschaftliche Flächen und Wald
  • Flächen für Nutzungsbeschränkungen wie Abstandsflächen
  • Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und zur Gewinnung von Bodenschätzen
  • Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft

Wohnen und Arbeiten unter einem Dach

Falls Sie Ihr Haus nicht zur zum Wohnen nutzen, sondern darin auch ein Büro, eine Werkstatt, eine Praxis oder andere Gewerbeflächen unterbringen wollen (wie dies zum Beispiel in Zweifamilienhäusern oft der Fall ist), sollte die Fläche als Mischgebiet ausgewiesen sein. Im Bebauungsplan sind solche Grundstücke als allgemeines Wohngebiet (WA) oder besonderes Wohngebiet (WB) gekennzeichnet.

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Grundstücke sind ähnlich begehrt wie Immobilien. Erfahren Sie hier, wie Sie den passenden Bauplatz finden.

Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage für den Bebauungsplan. Er schreibt allgemein die Entwicklung und Nutzung der Flächen vor und gilt in der Regel für das gesamte Gemeindegebiet. Daraus werden einzelne, örtlich begrenzte Bebauungspläne entwickelt mit Details wie Art, Ausmaß und Gestaltung der Bebauung sowie Grenzabstände. Beide Pläne gehören zu den Bauleitplänen einer Stadt oder Gemeinde.

Städte und Gemeinden stellen Flächennutzungspläne im Rahmen der Bauleitplanung auf. Sie sind das wichtigste Planungsinstrument für die Stadtentwicklung.

Flächennutzungspläne werden in der Regel alle fünf bis zehn Jahre an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Eine Änderung ist immer dann nötig, wenn neue Bebauungspläne oder Städtebau-Ziele festgelegt werden.

Der Flächennutzungsplan ist für Privatpersonen nicht rechtsbindend – wohl aber für Behörden. Das heißt, dass Sie keinen Rechtsanspruch daraus ableiten können, zum Beispiel auf einem als Wohngebiet ausgewiesenen Grundstück tatsächlich bauen zu dürfen. Der Flächennutzungsplan stellt lediglich einen Fahrplan für die Stadtentwicklung dar, auf dessen Basis konkrete Bebauungspläne abgeleitet werden können. Diese wiederum beinhalten klare Regeln, die Sie einhalten müssen, um eine Baugenehmigung zu erhalten.

Sie können Flächennutzungspläne im Rathaus, Bürgerbüro oder Bauamt der Gemeinde einsehen. Oft sind die Pläne auch online zu finden.

Als Einwohner einer Stadt oder Gemeinde haben Sie Mitspracherecht bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und Änderungen des Flächennutzungsplans. Das Baugesetzbuch schreibt eine Bürgerbeteiligung und öffentliche Auslegung der Bauleitpläne vor. Sie haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, welche die Gemeinde anschließend berücksichtigen und Einwände abwägen muss.

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