Unverzinsliche Einlage

Anstelle der Abschlussgebühr ist in verschiedenen Bauspartarifen die Zahlung einer unverzinslichen Einlage vorgesehen. Die Einlage wird in der Regel unverzinslich auf ein Sonderkonto eingezahlt. Sie wird bei der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens fällig oder bei Vorliegen der in den ABB geregelten Voraussetzungen mit dem Bausparguthaben zurückgezahlt. Unter diese Vorraussetzungen fällt der Darlehensverzicht nach Zuteilung.

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