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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung gemäß § 22 GrEStG des zuständigen Finanzamtes, dass für ein bestimmtes Grundstück keine aktuell fälligen steuerlichen Verpflichtungen, beispielsweise die Grunderwerbsteuer, bestehen. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung eines Eigentümerwechsels im Grundbuch.
