Umwandlung

Hier: Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Eine Umwandlung ist nur dann möglich, wenn von der zuständigen Behörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt wird. Ein neuer Eigentümer kann erst nach Ablauf von 3 Jahren seit dem Erwerb Eigenbedarf beanspruchen. Diese Kündigungssperrfrist kann seit Mai 1993 durch Rechtsverordnung in bestimmten Gemeinden oder Gemeindegebieten auf 10 Jahre verlängert werden.

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