Teilbausparvertrag

Entsteht durch Teilung der ursprünglichen Bausparsumme in einen sogenannten Teilbausparvertrag und einen Restbausparvertrag. Das gesamte Bausparguthaben wird dabei dem Teilbausparvertrag gutgeschrieben und die Bewertungszahl auf der Grundlage der verminderten Bausparsumme neu berechnet. Dies führt zu einer früheren Zuteilung. Der Restbausparvertrag wird abschlussgebührenfrei als neuer Bausparvertrag eingerichtet.

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