Spekulationsgeschäft
Gemäß § 23 Abs.1 EStG liegt ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft grundsätzlich vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung von Immobilien nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ausnahme: Immobilien, die über den gesamten Zeitraum oder zumindest im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Spekulationsverluste sind nur mit Spekulationsgewinnen des gleichen Jahres zu verrechnen, sie mindern nicht die übrigen Einkünfte.
