Sondertilgung
Tilgung, die über die im Kreditvertrag vereinbarten Leistungsraten hinausgeht. Sondertilgungen sind für Bauspardarlehen bei Bausparkassen jederzeit problemlos möglich, bei den übrigen Kreditinstituten nur mit deren Zustimmung. Von den letztgenannten wird dann zumeist eine Vorfälligkeitsentschädigung oder ein Zinsausgleich verlangt, wodurch Sondertilgungen häufig wirtschaftlich unrentabel werden. Sondertilgungen sind nicht für Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite möglich.
