Realkredit

Ein gegen Verpfändung von Grund und Boden (Grundpfandrechte) langfristiger Kredit, der vornehmlich Investitionszwecken dient (Tilgungshypothek). Im Gegensatz zum Personalkredit müssen Zinsen und Tilgung unabhängig von der Person des Kreditnehmers aus dem beliehenen Gegenstand gewährleistet sein, entweder aus dessen Erträgen oder aus seinem Bau- und Boden- bzw. Verkehrswert. Realkredite von Banken und Sparkassen sind grundsätzlich an erster Rangstelle im Grundbuch abzusichern. Diese werden als erststellige Baudarlehen bezeichnet. Darlehen von Bausparkassen nennt man zweitstellige Baudarlehen. Sie stehen an der zweiten Rangstelle.

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