Preisangabenverordnung (PAngVO)
Wer Endverbrauchern regelmäßig Waren oder Leistungen anbietet oder unter Angabe von Preisbestandteilen wirbt, ist verpflichtet, den Gesamtpreis anzugeben, um dadurch Preisvergleiche zu ermöglichen. Die PAngVO regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen in der Werbung, im einzelnen Vertragsangebot sowie generell in den Geschäftsräumen, insbesondere im Schaufenster, seine Preise anzugeben hat und welche Preisbestandteile in den Gesamtpreis eingehen. Für die Kreditwirtschaft gilt die Besonderheit, dass bei Krediten der sogenannte effektive Jahreszins anzugeben ist.
