Personalkredit
Kredit, der nicht durch ein Grundpfandrecht, sondern im Wesentlichen durch die persönliche Kreditwürdigkeit des Schuldners gesichert wird. Zur Beurteilung der Bonität werden dabei unter anderem die Höhe und die dauerhafte Sicherheit des verfügbaren Einkommens, die Vermögenssituation sowie die Kapitaldienstfähigkeit des Schuldners herangezogen. Im Sparkassenrecht wird vielfach unterschieden in einen z.B. durch Verpfändung oder Sicherungsübertragung von Wertpapieren, beweglichen Sachen oder Forderungen oder gegen selbstschuldnerische Bürgschaft gesicherten Personalkredit und einen ungesicherten Personalkredit. Einen ungesicherten Personalkredit nennt man Blankokredit. In der Regel ist die Beleihung unter Berücksichtigung vorgehender Rechte auf 80 Prozent des Beleihungswertes begrenzt.
