Notaranderkonto
Spezielles Konto von Notaren, auf dem getrennt von sonstigen Konten des Notars Gelder für Finanztransaktionen deponiert werden, die nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen an Dritte ausgezahlt werden. Beispielsweise bei Veräußerungen im Immobilienbereich. Der Notar haftet dafür, dass die ihm zu treuen Händen anvertrauten Gelder auftragsgemäß verwendet werden.
