Nominalzins
Darlehenszins, der tatsächlich zu bezahlen ist ungeachtet eines möglicherweise vereinbarten Disagios beziehungsweise einseitig aufgeschlagener Kosten und Gebühren. Vereinfacht handelt es sich um den Zinssatz pro Jahr, den der Kunde für sein Baugeld bezahlen muss. Zusammen mit dem vereinbarten Tilgungssatz bestimmt er den Betrag, den der Schuldner jährlich an seine Bank überweist.
