Nachbarrecht

Regelt privatrechtlich die Rechtsverhältnisse der Grundstückseigentümer untereinander. Die Grundlagen dafür bilden zum einen bundesrechtliche Vorschriften gemäß §§ 906ff. BGB, zum anderen landesrechtliche Bestimmungen, z.B. die Nachbarrechtsgesetze einiger Bundesländer. Geregelt werden unter anderem vom Nachbargrundstück ausgehende Immissionen, der Grenzabstand von Gebäuden und Pflanzen, die Einfriedung, das Hammerschlags- und Leiterrecht sowie das Fenster- und Lichtrecht. Als öffentliches Nachbarrecht geregelt im Bau- bzw. Bauplanungsrecht, namentlich in den Bauordnungen der Bundesländer. Öffentlich-rechtliche Bestimmungen legen dem Eigentümer gewisse Duldungspflichten auf oder verlangen von ihm eigene Einwirkungen auf sein Grundstück.

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