Mietkauf
Vermietung eines Wohngebäudes durch den Bauherrn, verbunden mit einer Verkaufsofferte an den Mieter, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes angenommen werden kann. Der Zeitraum beträgt meist 5 bis 7 Jahre. Das Verkaufsangebot verpflichtet den Mieter, neben der Miete einmalig oder laufend sogenannte Optionsgebühren zu zahlen, die im Falle eines Kaufs auf den Kaufpreis angerechnet werden. Das Ankaufsrecht des Mieters wird durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert. Das Mietkaufmodell hat bisher praktisch keine Marktbedeutung erlangt, insbesondere deshalb, weil die steuerliche degressive Abschreibung überwiegend dem Bauherren, namentlich dem Vermieter, zufließt.
