Miethöhegesetz (MHG)
Das Gesetz zur Regelung der Miethöhe, Teil des II. Wohnraumkündigungsschutzgesetz, WKSchG vom 18.12.1974. Das MHG regelte die Möglichkeiten von Mieterhöhungen im sogenannten freifinanzierten Wohnungsbau, namentlich das Verfahren zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Seit dem 1.9.2001 sind diese Regelungen in die §§ 558 – 560 BGB integriert und das MHG ist außer Kraft getreten.
