Maklervertrag

Vertrag gemäß §§ 652ff BGB über die Vermittlung und/oder den Nachweis einer Vertragsgelegenheit zum Verkauf, zur Vermietung oder zur Verpachtung einer Immobilie zwischen dem Auftraggeber und dem Immobilienmakler. Wesentlicher Inhalt ist das Provisionsversprechen, die sogenannte Courtage des Auftraggebers, sofern die Tätigkeit des Maklers den angestrebten Erfolg bewirkt. Der Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend abgeschlossen werden. Man unterscheidet zwei Arten des Maklervertrags: den normalen Maklervertrag, auch Allgemeinauftrag genannt, und den Makler-Alleinauftrag. Im Maklervertrag kann nicht die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass der Verkäufer an einen von ihm selbst gefundenen Interessenten verkauft.

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