Makler-Alleinauftrag
Besondere Art des Maklervertrages. Der Makler-Alleinauftrag ist gesetzlich nicht geregelt. Er unterscheidet sich vom Allgemeinauftrag dadurch, dass der Makler innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes zum Tätigwerden verpflichtet ist, insbesondere auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchzuführen. Demgegenüber verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Außerdem kann er im Gegensatz zum Allgemeinauftrag den Auftrag innerhalb der vereinbarten Laufzeit nicht widerrufen, es sei denn wegen Untätigkeit des Maklers.
