Lastenzuschuss
Zuschuss der öffentlichen Hand an Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum zur Verminderung der monatlichen Belastung auf der Grundlage des Wohngeldgesetzes. Ob und in welcher Höhe ein Lastenzuschuss gewährt wird, hängt ab vom Familieneinkommen, der Familiengröße, der berücksichtigungsfähigen Belastung sowie dem Alter und der Ausstattung des Wohneigentums. Zu beantragen bei den Wohngeldstellen der Gemeinde- oder Kreisverwaltungen.
