Kostenordnung (KostO)
Regelt die Gebührensätze der Notare, z.B. für die Beurkundung von Kaufverträgen oder für Eintragungen in das Grundbuch. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nicht nach dem Aufwand, sondern nach dem Geschäftswert des zu beurkundenden Gegenstands bei Grundstücken nach dem Verkehrswert und der Art der Leistung. Einzelheiten sind in einer Gebührentabelle festgelegt.
