Kostenmiete
Die zur Deckung der laufenden Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung eines Wohngebäudes oder einer Wirtschaftseinheit erforderliche Miete gemäß §8 WoBindG. Sie kann bei gefördertem Wohnungsbau nach dem Wohnraumförderungsgesetz WoFG nach den Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes, der Neubaumietenverordnung und der Zweiten Berechnungsverordnung von den sogenannten Bewilligungsbehörden festgesetzt werden. Die Kostenmiete ist zugleich die Höchstmiete für die Überlassung einer öffentlich geförderten Wohnung.
