Finanzierungsangebote
Kaufvertrag
Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer gemäß §§ 433ff, BGB einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
