Investitionszulagengesetz (InvZulG)
Regelt das Verfahren und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme staatlicher Zulagen für bestimmte Investitionen in den neuen Bundesländern seit 18.8.1997. Danach können Steuerpflichtige im Sinne des Einkommens- und Körperschaftsteuergesetzes auf Antrag Investitionszulagen in unterschiedlicher Höhe für bestimmte betriebliche Investitionen erhalten. Dazu zählen Modernisierungsmaßnahmen, das heißt nachträgliche Herstellungsarbeiten oder Erhaltungsarbeiten an Mietwohnungen und an eigengenutzten Wohnungen sowie für die Anschaffung neuer Mietwohngebäude im innerörtlichen Bereich. Begünstigt sind alle Modernisierungsinvestitionen, die bis zum Ende des Jahres 2004 vorgenommen werden. Für die Investitionszulage im Bereich des Mietwohnungsneubaus gilt die Förderung bis Ende 2002.
