Finanzierungsangebote
Instandsetzung
Baumaßnahmen gemäß § 177 BauGB zur Beseitigung von Mängeln, die durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder Einwirkungen Dritter entstanden sind und zur Wiederherstellung der bestimmungsgemäßen Nutzung der baulichen Anlage dienen.
