Gutachterausschuss
Nach § 192 BauGB behördlich eingesetztes selbstständiges, weisungsunabhängiges, aus ehrenamtlichen Mitgliedern bestehendes Gremium, das auf Antrag von Gerichten, Bau- und Justizbehörden sowie von Grundstückseigentümern Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken erstellt. Der Gutachterausschuss führt ferner eine Kaufpreissammlung, ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten wie z.B. Bodenpreisindexreihen oder Liegenschaftszinssätze. Die Gutachterausschüsse sind normalerweise den Gemeindeverwaltungen zugeordnet.
