Grundstückskauf

Ein Grundstückskauf gemäß § 313 BGB setzt den Abschluss eines notariell beurkundeten Vertrages voraus. Beim Grundstückskauf sind insbesondere folgende Punkte zu beachten: genaue Bezeichnung des Grundstücks, Übernahme von Belastungen, insbesondere öffentliche Lasten und Nutzungen, Fortbestehen von Belastungen, Belegungs- oder Preisbindungen bei öffentlich geförderten Wohnungen, Termin für die Zahlung des Kaufpreises sowie Nutzungs- und Übergabetermine.

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