Grundsteuer

Realsteuer auf den Grundbesitz wie bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum, Erbbaurechte und Betriebsgrundstücke. Die Grundsteuer fließt den Gemeinden zu, die die Berechtigung zur Festsetzung von Hebesätzen und Erhebung des auf ihrem Gebiet gelegenen Grundbesitzes haben. Sie errechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag als Promillewert des Einheitswertes, der dann mit dem Hebesatz multipliziert wird. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und für die übrigen Grundstücke können dabei unterschiedliche Hebesätze beschlossen werden, die dann als Grundsteuer A oder B bezeichnet werden.

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